BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 71

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nen und Arbeitnehmern, die im unteren Einkommensbereich liegen, unter die Arme zu greifen. Es sind 1 Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die monatlich eine Ver­besserung ihres Einkommens erhalten und dadurch profitieren. Mir ist es persönlich äußerst wichtig, dass die Entlastung für jene Personengruppen greift, die ein niedriges Einkommen haben, jene, die von der derzeitigen Preissteigerung am meisten betroffen sind.

Eine Reihe von Ausgaben für Dinge des täglichen Gebrauchs sind in den letzten Mo­naten deutlich gestiegen: die Energiekosten, sprich Treibstoff, Strom und Gas, die Wohnungskosten, die Lebensmittelpreise. Es ist eine wichtige Maßnahme zur Infla­tionsbekämpfung, und es darf auch nicht die letzte sein. Es ist der richtige Ansatz, dass man jene Arbeitnehmerinnen, jene Arbeitnehmer, die nicht viel verdienen, entlastet.

Um die Eckpunkte dieser Novellierung zu skizzieren: Die arbeitnehmerseitige Beitrags­befreiung von 3 Prozent der Arbeitslosenversicherung im Niedrigbereich für die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von der Geringfügig­keitsgrenze bis 1 100 €. Über 1 100 € bis 1 200 € beträgt der vom Arbeitnehmer zu tra­gende Anteil 1 Prozent; das heißt, es wird hier um 2 Prozent reduziert. Über 1 200 € bis 1 350 € werden hier 2 Prozent herangezogen; das heißt, es wird um 1 Prozent re­duziert. Der Nettolohn steigt bei einem Einkommen bis 1 100 € um 3,7 Prozent, bis 1 200 € um bis zu 2,4 Prozent und bis zu 1 350 € bis zu 1,2 Prozent. Diese Entlastung kommt zirka 1 Million Beschäftigten und damit rund einem Drittel der in der Arbeitslo­senversicherung Pflichtversicherten zugute. Die Gesamtsumme der Entlastung beträgt 300 Millionen €.

Wenn man hier ein Rechenbeispiel hernimmt: Bei einem Monatseinkommen von 1 050 € brutto ergibt sich ein Jahresnettoeinkommen von 14 700 €. Es sind leider noch Hunderttausende, die sich in diesem Einkommensbereich befinden. Es sind davon großteils Frauen betroffen. Wenn man somit den Entfall des Arbeitslosenversiche­rungsbeitrages errechnet, so bedeutet das für die Betroffenen eine Entlastung von 440 € jährlich.

Sehr geschätzte Damen und Herren, es wird hier ein Teil des Geldes des Steuerre­formpakets verwendet. In Summe bin ich persönlich davon überzeugt, dass dies eine wichtige und eine richtige Maßnahme für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich darstellt. Es ist ein Teilstück von Entlastungen, das nicht das letzte sein darf, in jener schwierigen Preissituation, die wir derzeit in unserem Land durch die hohe Inflation und die hohe Teuerung haben. So erscheint es mir sehr wichtig, dass diese Maßnahme bereits mit 1. Juli in Kraft treten wird.

Es gibt aber auch wichtige Schritte zur Entlastung derer, die auf das Auto angewiesen sind und von den hohen Treibstoffpreisen massivst belastet werden. Ab 1. Juli wird die Pendlerpauschale um 15 und das Kilometergeld um 12 Prozent erhöht.

Aber auch seitens der Länder sollte und muss man zur Entlastung der Bürger beitra­gen. Das Bundesland Burgenland geht da mit einem guten Beispiel voran: Das SPÖ-Regierungsteam hat das größte Entlastungspaket der letzten zehn Jahre beschlossen. Damit setzt das Land Burgenland den bislang kräftigsten Entlastungsimpuls für die Pendlerinnen und Pendler sowie für die Heizkostenzuschussbezieher. Der Heizkosten­zuschuss für einkommensschwache Haushalte wird von 71,5 auf 145 € verdoppelt und der Fahrtkostenzuschuss für die Pendlerinnen und Pendler massiv ausgeweitet. Zu­sätzlich können durch die Ausweitung des Bezieherkreises in Zukunft auch noch mehr Personen vom Fahrtkostenzuschuss profitieren.

Das rotgoldene Entlastungspaket beweist, dass das Burgenland für eine Politik mit so­zialer Handschrift sorgt: Ein wesentlicher Punkt im Budget 2009/2010 ist eine verstärk­te Absicherung der sozialen Strukturen. Die Mehreinnahmen bei der Mineralölsteuer


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