BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 76

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

13.03.238. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das EWR-Psychologengesetz geändert wird (EWR-PG-Novelle 2008) (539 d.B. und 594 d.B. sowie 7958/BR d.B.)

9. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychotherapiegesetz geändert wird (EWR-PthG-Novelle 2008) (540 d.B. und 595 d.B. sowie 7959/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 8 und 9 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Fröhlich. – Bitte.

 


13.03.47

Berichterstatterin Christine Fröhlich: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Mi­nisterin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psy­chologengesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Der zweite Bericht bezieht sich auf den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EWR-Psychotherapiegesetz geändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte. – Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung, die getrennt erfolgt.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend eine EWR-Psychologengesetz-Novelle 2008.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Ju­ni 2008 betreffend eine EWR-Psychotherapiegesetz-Novelle.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite