Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie (Musiktherapiegesetz – MuthG) (552 d.B. und 596 d.B. sowie 7960/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
Berichterstatter Edgar Mayer: Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz über die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie – Musiktherapiegesetz.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme deshalb gleich zum Antrag.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.
13.06
Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Minister! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Musiktherapiegesetz soll die berufsmäßige Ausübung der Musiktherapie unter besonderer Berücksichtigung der musiktherapeutischen Ausbildung, der Form der Berufsausübung, der Voraussetzungen der Berufsausübung, der Führung der Musiktherapeutenliste sowie der Berufspflichten regeln. Ausbildung und Ausübung der Musiktherapie stellen somit die zentralen Regelungsbereiche dar.
Es soll nun ein neues Berufsbild geschaffen werden, das es eigentlich schon gibt. Wie im Internet nachzulesen ist, wurde Musiktherapie von Herbert von Karajan schon in den siebziger Jahren durch eine Art Lehrstuhl für Musikpsychologie unterstützt.
Es gilt festzuhalten, dass die Musiktherapie im österreichischen Gesundheitswesen einen unverzichtbaren Beitrag leistet. Angewendet wird diese Art der Therapie bei der Behandlung von Psychosen und Neurosen, bei auffälligen Kindern, bei Patienten nach Schlaganfällen und vor allem im Behindertenbereich. In der Rehabilitation und als Begleitung von Menschen, die mit fortschreitenden malignen Erkrankungen belastet sind, wurden bereits jetzt sehr gute Ergebnisse erzielt.
Die Schaffung des eigenen Berufsgesetzes ist ein wichtiger und guter Schritt, vor allem aber eine notwendige Anerkennung der Wiener Schule der Musiktherapie. Damit wird verhindert, dass gut ausgebildete Musiktherapeutinnen und ‑therapeuten ins umliegende europäische Ausland gehen, wo es bereits Berufsgesetze gibt. In Zukunft gibt es dieses Gesetz auch bei uns. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)
13.08
Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.
13.08
Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Ja, Musik ist
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