BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 80

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

13.16.5911. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuer­gesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird – Schenkungsmelde­gesetz 2008 (SchenkMG 2008) (549 d.B. und Zu 549 d.B. und 612 d.B. sowie 7951/BR d.B. und 7970/BR d.B.)

12. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert wird (613 d.B. sowie 7971/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 11 und 12 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Todt. – Ich bitte um die Berichte.

 


13.17.16

Berichterstatter Reinhard Todt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalra­tes vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteu­ergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanz­ausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlas­sen wird.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zum Antrag:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalra-
tes vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Reisegebührenvor­schrift 1955 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme gleich zum Antrag:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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