Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird – Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) (549 d.B. und Zu 549 d.B. und 612 d.B. sowie 7951/BR d.B. und 7970/BR d.B.)
12. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert wird (613 d.B. sowie 7971/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 11 und 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Todt. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatter Reinhard Todt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird.
Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor; ich komme daher gleich zum Antrag:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des
Nationalra-
tes vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem die Reisegebührenvorschrift 1955 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls schriftlich vor; ich komme gleich zum Antrag:
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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