BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 97

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setz ablehnen –, oder keine wollen – dann müssen Sie dem Gesetz Ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

An dieser Stelle zum Glücklichsein: Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass ich es nicht für vernünftig halte, dass Vermögenszuwächse, die nicht aus Arbeit stammen, steuerfrei sind. Ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir alle – und das meine ich nicht fraktionell – in den nächsten Jahren über ganz andere Dinge nachdenken müssen. Ich glaube, dass sich jene, die sich am 1. August über den Entfall der Erb­schafts- und Schenkungssteuer, auch bei Millionenerbschaften, freuen, das letzte Mal freuen können, falls sie so etwas als angenehm empfinden, denn wir werden in den nächsten Jahren darüber reden müssen, und zwar europaweit und weltweit, was wir tun können, um gerade bei den Vermögenszuwächsen aller Art, gerade im Bereich des Finanzvermögens, durch Maßnahmen der Besteuerung dafür zu sorgen, dass wir nicht weltweit in die Situation kommen, dass die Entwicklung des Finanzvermögens die reale Wirtschaft, die reale Beschäftigung, die reale Landwirtschaft, die reale gewerbliche Wirtschaft so unter die Räder bringt, dass sie ihre Grundaufgaben, nämlich Güter und Dienstleistungen auf leistbare Art und Weise für die Bevölkerung zu liefern und zu er­bringen, nicht mehr erfüllen können.

Am heutigen Gipfel beschäftigt man sich bereits – ungeachtet der politischen Zugehö­rigkeit; das geht von ganz links bis ganz rechts – mit der Eindämmung dieser Spekula­tion, mit den Möglichkeiten, die Steuerlasten von der Arbeit wegzubekommen. Ich möchte keinen Zweifel daran lassen, dass wir alle uns mit dieser Frage auch in diesem Haus und in diesem Raum noch beschäftigen werden müssen.

Herr Bundesrat Kampl hat gesagt, dass die Gemeinden verlieren. – Das ist ein Kurio­sum bei der Regelung: Wenn Sie sich die Auswirkungen auf die einzelnen Gebietskör­perschaften anschauen, stellen Sie fest, dass Steuervolumen in den Bereich der Grunderwerbsteuer verlagert wird, sodass die Gemeinden aus dem Umstand, dass der Verfassungsgerichtshof das aufgehoben hat, durch ein Plus an Einnahmen statt durch ein Abfallen entschädigt werden. Nur die Länder und der Bund verlieren, da 96 Prozent des Grunderwerbsteueraufkommens an die Gemeinden geht. Durch diese Verlagerung bisher grunderwerbsteuerfreier Vorgänge in die Pflichtigkeit kommt es zu einem Mehr­ertrag für die Gemeinden.

An dieser Stelle sei auch erwähnt: Die Gemeinden haben – aufsummiert – bis zum Juni 2008 bereits ein Abgabenmehraufkommen von über 313 Millionen € gegen-
über 2007. Das heißt, diese Bundesregierung hat auch mit dem Finanzausgleich sehr darauf geschaut, dass die Funktionstüchtigkeit gerade der Gemeinden als wichtiger Träger der Daseinsvorsorge und gerade in Zeiten, in denen wir mit Armutsproblemen, Inflationsproblemen kämpfen, gegeben ist, dass die Gemeinden so ausgestattet sind, dass sie in der Lage sind, ihren Aufgaben nachzukommen – auch die Länder.

Damit habe ich auch schon die Überleitung zum Pendlerpauschale. Es sei an dieser Stelle auch darauf hingewiesen: Zuständig ist, wenn Personen in Not geraten aufgrund einer Steigerung von Energiepreisen, Lebensmittelpreisen, nach unserer Bundesver­fassung nicht der Bund. Die Zuständigkeit für die Sozialhilfe ist bei den nachgeordne­ten Gebietskörperschaften. Der Bund kann zu einer Stärkung beitragen – das tut er auch –, aber die Aufgabe wird richtigerweise, wie Sie es von Kärnten gesagt haben, es aber auch in vielen anderen Bundesländern in ähnlicher Art und Weise wahrgenom­men wird, von den Bundesländern erfüllt. Wir können nur im Finanzausgleich dafür sor­gen, dass wir dort, wo es notwendig ist, Unterstützung leisten. Das tun wir – Stichwort: Grundsicherung –, wir können die Aufgabe aber nicht übernehmen, wir können nur ver­suchen, dort, wo es den Bund berührt, entsprechende Maßnahmen zu setzen. Und eine Maßnahme ist, dass diese Bundesregierung die Pendlerpauschalen so stark wie noch nie erhöht hat.

 


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