Ich erinnere daran, dass alleine die in den letzten zwölf, 13 Monaten erfolgte Erhöhung der Pendlerpauschale mehr als doppelt so hoch ist wie die in den gesamten sieben Jahren davor.
Ich darf an der Stelle darauf verweisen, was der Steuergesetzgeber nur tun kann. Der Steuergesetzgeber kann ja nur den Werbungskostencharakter für die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsort abdecken, das heißt, die Mehrkosten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Fahrt zum Arbeitsplatz haben. Dieses wird pauschaliert abgegolten.
Wenn auch der Treibstoff in den letzten sechs Monaten um mehr als 15 Prozent gestiegen ist, die Gesamtkosten des Kfz sind es nicht! Wenn Sie die 40 Prozent nachrechnen und die ÖAMTC- oder ARBÖ-Tabelle über die Gesamtkosten pro Kilometer anschauen, werden Sie sehen, dass wir sehr wohl im Rahmen der zusätzlichen Aufwendungen entsprechend die Pauschale erhöht haben. Es mag sein, dass sie vorher bei vielen Kraftfahrzeugen bereits zu niedrig war.
Herr Bundesrat Kampl, ganz ehrlich: Ich bin froh, dass die Bundesregierung, der ich als Staatssekretär angehören darf, wenigstens in diesem Ausmaß bei den schwierigen Verhältnissen jetzt und sofort und gleich reagieren kann und möglich macht, dass die Anpassung in diesem Rahmen erfolgt. Dasselbe gilt für das Kilometergeld.
Noch ein Nachtrag bezüglich jener, die keine Lohnsteuer bezahlen müssen: Erstmals in der Geschichte der Republik wurde nämlich bereits bei der letzten Erhöhung – und in dem Fall bin ich stolz, weil es auch mein Betreiben war! – durch § 33 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes für jene Personen die Möglichkeit geschaffen, die sogenannte Negativsteuer in Anspruch zu nehmen, sodass erstmalig Personen, die keine Lohnsteuer zahlen, dennoch eine Wirkung der Pendlerpauschale haben. (Bundesrätin Kerschbaum: Wie viel ist das denn?) – Bis zu 130 €! Das ist schon Gesetz und kann, wie das Wesen einer Negativsteuer ist, erst im Nachhinein beansprucht werden. Auch hier braucht diese Bundesregierung sich nicht zu verstecken! Sie hat auch in diesem Bereich einen Schritt aus der Systematik des Gesetzes heraus gemacht – weil es ja nur Werbungskosten sind –, um direkt eine kleine Hilfe in diesem Bereich zu leisten. Aber glauben Sie mir: Für Personen, die nur 1 000 € verdienen, sind auch 10 € im Monat ein wichtiger Beitrag.
Wir können gesetzessystematisch über die Negativsteuer nicht alles regeln. Und ich gebe zu, dass dieser Bereich ein heikler ist, weil wir, gerade was die Armutsvermeidung betrifft, zunehmend auf die Schwierigkeit stoßen, dass eine Fülle von Maßnahmen gesetzt wird und durch Inflation in den täglichen Ausgaben oft stärker kompensiert wird, als wir reagieren können.
Ich erinnere nur in diesem Zusammenhang: Es gibt jetzt flächendeckend 1 000 € Mindestlohn für die Vollbeschäftigung. Es gibt die Überstundenzuschläge bei der Teilzeitarbeit. Es wird ab 1. Juli nächsten Jahres die Grundsicherung geben. All das dient dazu, im unteren Bereich Floor-Regelungen zu setzen, und soll der Vermeidung der Armut dienen, die übrigens großteils Frauen betrifft. Ich gebe aber zu, dass es gleichzeitig eine Entwicklung gibt, dass man gerade an den Lebensmittelpreisen und Energiepreisen verzweifelt, weil man in der Schnelligkeit der Maßnahmen nicht nachkommt.
Bezüglich der Kilometergelder möchte ich darauf verweisen, dass jeder Dienstnehmer das Recht hat, die vollen Kfz-Kosten für dienstliche Fahrten, wenn sie nicht von zu Hause zum Arbeitsplatz sind, geltend zu machen, das heißt, durch das Kilometergeld oder seine Nicht-Valorisierung an sich keinen Schaden hätte, allerdings einen bürokratischen Aufwand: Er muss alle Tankrechnungen, Versicherungszahlungen, die Abschreibung des Fahrzeuges zusammenrechnen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite