BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 103

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oder einer Gemeinde steht, sondern gänzlich oder teilweise im Eigentum des Bundes steht, dann trotzdem die Schiedsinstanz innerhalb dieser Fristen weiter eingeschaltet werden kann, denn es wäre ein bisschen eine unredliche Lösung, zu sagen: Das ist an den falschen Adressaten gewandt, das ist der Bund und dieser ist von dieser Erweite­rung der Abwicklungsfrist nicht umfasst!

Wie gesagt, es ist keine fundamentale Novelle. Es ist eine wichtige und lebensnah ge­staltete Erweiterung eines eingeräumten Rechtes. Und insofern ist es ein praktisches Stück nicht nur der materiellen, sondern auch der moralischen Wiedergutmachung. (Allgemeiner Beifall.)

14.48


Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Dr. Schnider. Ich erteile es ihm.

 


14.48.48

Bundesrat Dr. Andreas Schnider (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich danke dem Herrn Bundesrat Konecny neben all dem anderen, was er gesagt hat, für eine ganz wichtige Aussage. Ich glaube, über diese muss man wirklich nachdenken: Wir können uns nicht einfach hinter Fristen verstecken.

Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Wenn jemandem etwas unrechtmäßig genom­men worden ist, er enteignet worden ist, vertrieben worden ist, dann muss er oder sie das zurück erhalten, muss zumindest dafür entschädigt werden. Und darum geht es! (Allgemeiner Beifall.)

Ich glaube, da kann man auch nicht so tun, selbst wenn es immer wieder Verlängerun­gen gegeben hat. – Jawohl, es hat Verlängerungen der Frist gegeben: 2001 bis 2004, dann 2006, 2007, jetzt 2009 und, und, und.

Das zeigt nur etwas: dass es hier im Haus möglich ist, bei diesen Themen – und das sollte man hier auch sagen –, auch mit einem großen Konsens bisher, über solche Fristen neuerlich nachzudenken.

Es zeigt sich genau bei jenem Bereich, den Professor Konecny hier schon angespro­chen hat, der die Gemeinden und Städte und die Landesebene betrifft, dass noch nicht alle den Beschluss gefasst haben, in den Gemeinderäten, um es einmal so zu sagen, oder Stadträten, diese Schiedsinstanz zu konsultieren und überhaupt die Möglichkeit einzuräumen, dass Ansprüche gestellt werden. Und deshalb ist es, glaube ich, auch sehr, sehr wichtig, dass jetzt gerade diese – und da sind wir uns auch einig – kleine Verbesserung auf diesen Schwerpunkt zu richten ist, was die Gemeinden und die Städte betrifft, denn darüber, was den Bund betrifft, sind wir uns, glaube ich, auch einig. Da ist schon in den letzten Jahren erstens einmal überhaupt nirgends mehr ein Fall aufgetaucht oder wenig Fälle, und zweitens ist das wirklich weltweit immer wieder publiziert worden. Das Dritte ist die Ausschussfeststellung, das ist auch schon ange­sprochen worden.

Ich bin der Kultusgemeinde sehr, sehr dankbar, denn sie hat das Beispiel gebracht, was dann ist, wenn jemand einen Anspruch stellt, der sich zwar in erster Linie so auf erstes Hinschauen auf Gemeindeebene bezieht, wodurch aber doch plötzlich Bundes­vermögen betroffen ist. In diesem Fall sollte die Schiedsinstanz selbstverständlich auch darüber entscheiden, dass natürlich auch über Bundesimmobilien zu verhandeln ist und diese in den Antrag mit hineinzunehmen sind. Das ermöglicht, wie ich meine, ein sehr flexibles Vorgehen, vor allem auch was die Schiedsinstanz betrifft. Man hat da ja ein Gremium eingerichtet, von dem ich der Meinung bin, dass es wichtig ist, und das hat auch zu entscheiden.

 


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