BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 104

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Warum reden wir hier von Flexibilität? – Wir sagen eben nicht nur: 2009, 2011 oder sonst etwas, sondern auch wenn danach die Schiedsinstanz noch besteht und hier ein Beschluss von der Gemeinde gefasst wird, dass die Schiedsinstanz zu beauftragen ist, ist das innerhalb von 24 Monaten, nachdem dieser Beschluss im Gemeinderat oder im Stadtrat gefallen ist, mit zu bedenken und in die Arbeit der Schiedsinstanz mit aufzu­nehmen.

Damit haben wir meiner Ansicht nach auch auf parlamentarischer Ebene gezeigt, dass mit solchen Themen mit großer Sensibilität umgegangen und nicht einfach gesagt wird: Da ist Schluss, Punkt, aus, wer danach kommt, der kann, sagen wir es auf gut Stei­risch oder Wienerisch, baden gehen. Da geht es wirklich – und da betone ich noch ein­mal, was Bundesrat Konecny schon gesagt hat – um Menschen, denen man einfach alles weggenommen hat, die man vertrieben hat. Da geht es nicht um irgendwelche Streitfälle. Da geht es eindeutig um Menschen, denen man zwischen 1938 und 1945 alles weggenommen hat.

Da gilt es, glaube ich, noch einmal zu betonen: Wir können uns nicht auf Fristen hier einfach festlegen und sagen: So ist es, Schluss, basta! Da bin ich für diese flexible Lö­sung sehr dankbar und glaube, dass gerade diese zwei Anträge von Prammer und Spindelegger auch viel dazu beigetragen haben, dass wir uns hier wirklich mit diesem Thema genauer auseinandersetzen und nicht einfach sagen: Schluss, basta, aus, wir melden uns eben zu diesem Programmpunkt und die Sache ist erledigt! Und ich bin auch sehr, sehr dankbar, denn es geht ja hier um die Naturalrestitutionen, dass auch im Zusammenhang mit den Kunstrestitutionen einiges in Verhandlung ist und dass, wie ich höre, auch hier versucht wird, nach sinnvollen Lösungen Ausschau zu halten. Und ich hoffe, dass wir auch hier zu einem guten Ergebnis kommen werden. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.54


Präsident Helmut Kritzinger: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile es ihr.

 


14.54.37

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schade, dass wir jetzt niemanden auf der Re­gierungsbank haben. Auch wenn es keine weltbewegende Änderung ist, wäre es doch, finde ich, angebracht gewesen, dass jemand von Regierungsseite dieser Diskussion beiwohnt.

Ich kann meinen beiden Vorrednern in vielen Punkten zustimmen. Bei einem Punkt bin ich einer etwas anderen Meinung. Mein Vorredner hat lobend hervorgehoben, dass sich diese Fristverlängerung auf Gemeinden und Länder bezieht, und hat gesagt, es sei ja schon so lange kein Fall mehr aufgetreten, der den Bund betroffen hätte.

Die Vorgangsweise im Nationalratsausschuss hat mich ein wenig verwirrt. Es hat zwei Anträge gegeben, von denen der eine, nämlich der von der Frau Präsidentin Prammer, der weitergehende war, der eben bei dieser Fristerstreckung auch den Bund mit einbe­zogen hätte. Man hat sich dann aber auf den anderen Antrag geeinigt, in dem der Bund nicht mit drin ist, aber eine Ausschussfeststellung beschlossen, in der dann ge­sagt wird: Wir gehen schon davon aus, dass das auch den Bund betrifft!

Jetzt ist mir nicht klar, warum man nicht einfach gleich den weitergehenden Antrag be­schließen konnte, der nämlich dann auch eine gesetzliche Grundlage dafür beinhalten würde, dass auch für den Bund die Frist verlängert wird. Eine Ausschussfeststellung ist zwar schön, bringt aber rein rechtlich gesehen nicht sehr viel, wenn es dann darum ginge.

 


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