BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 107

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ren, und zwar rechnet man bis 2010, mit der Abarbeitung der vorliegenden Asylfälle beschäftigt sein.

Meine Damen und Herren! Im Berichtszeitraum 2006 fielen beim Verwaltungsgerichts­hof 7 478 Rechtssachen des Beschwerderegisters und 3 544 Rechtssachen des Re­gisters für Anträge, die aufschiebende Wirkung zuerkennen, neu an. Gegenüber dem Jahr 2005 bedeutet das eine Steigerung bei den Beschwerdefällen um 15,13 Prozent und bei den Anträgen mit aufschiebender Wirkung um 34,04 Prozent. In 2 800 Fällen wurden Anträge auf Verfahrenshilfe gestellt, dies ist gegenüber 2005 ein Zuwachs von 27,62 Prozent.

5 927 Rechtssachen des Beschwerderegisters und 3 574 Rechtssachen des Registers für Anträge mit aufschiebender Wirkung wurden erledigt. Bei insgesamt 1 573 Fällen, und zwar sind das 34,95 Prozent, wurden die angefochtenen Bescheide aufgehoben. In 1 792 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen, und in 1 113 Fällen wurde die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Am Ende des Jahres blieben 8 858 Rechtssachen des Beschwerderegisters und 275 Anträge auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unerledigt.

Die durchschnittliche Erledigungsdauer der mit Erkenntnis erledigten Beschwerden bei Bescheidbeschwerden betrug rund 20 Monate. Interessant ist hier auch die Entwick­lung der Erledigungsdauer. Bis 1995 betrug sie konstant elf Monate. Von 1996 bis 2006 kam es dann zu ständigen Steigerungen, die im Jahr 2004 dann 22 Monate er­reichten und jetzt wieder, wie wir gehört haben, leicht gefallen sind. – Soweit zu den Zahlen.

Insgesamt sind es sehr ausführliche Berichte, die auch die Schwierigkeiten, mit denen die beiden Gerichtshöfe zu kämpfen haben, aufzeigen. In erster Linie fehlt einmal Per­sonal sowohl beim Verfassungs- als auch beim Verwaltungsgerichtshof. Da ist aber der Gesetzgeber gefragt. Ich meine, dass auch in Zukunft die Zahl der Fälle, die von den Gerichtshöfen zu entscheiden sein werden, nicht geringer werden wird. Es kann viel­mehr noch zu Ausweitungen kommen. Daher ist es wichtig, dass die personelle Beset­zung so erfolgt, dass die Erledigungsdauer wieder gesenkt werden kann und auch mehr Fälle im Jahr erledigt werden können.

Wir nehmen die ausgesprochen informativen Berichte der beiden Gerichtshöfe zur Kenntnis. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP sowie den Grünen.)

15.06


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vi­zepräsident Weiss. – Bitte.

 


15.06.40

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Die große Bedeutung des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes für die Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen und der Stellen­wert der in den Berichten dargelegten Tätigkeit im Besonderen bedürfen in diesem Kreis wohl keiner ausführlichen Debatte.

Bedauerlich ist, dass dies in anderen Kreisen offenkundig nicht so selbstverständlich ist. Darauf wird Kollege Schennach sicher noch gebührend eingehen.

Wir würden den ausführlichen Berichten nicht gerecht werden, wenn wir es bei bloßem Beifall und Dank bewenden ließen. Beide Gerichtshöfe machen auf Probleme aufmerk­sam, die entweder durch zu geringe Ressourcen räumlicher beziehungsweise perso­neller Art oder durch eine aus ihrer Sicht unbefriedigende Rechtslage verursacht sind.

 


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