her in der Republik ganz, ganz oben steht, musste für seinen Bericht eine grundsätzliche Vorbemerkung machen, eine grundsätzliche Vorbemerkung, die ich Ihnen zumindest in wenigen Zeilen vorlesen will, aber ich empfehle Ihnen wirklich von Herzen, das auch nachzulesen, denn es geht hier auch darum, wie wir mit dem obersten Schiedsrichter der Republik umgehen.
Ich zitiere: „In den letzten Monaten wurden von einigen politischen Verantwortungsträgern, ua. vom Landeshauptmann von Kärnten, bestimmte Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes zur Kärntner Ortstafelfrage und teilweise auch die Wahrnehmung der Kompetenzen durch den Gerichtshof insgesamt in einer Weise kritisiert, die die Grenzen sachlicher Kritik bei weitem überschritten hat, indem die Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofes systematisch herabgewürdigt wurde, den Verfassungsrichtern Rechtsbruch vorgeworfen und versucht wurde, einzelne seiner Mitglieder zu diskreditieren. Derartige polemische Äußerungen gegen den Verfassungsgerichtshof, die Unterstellung politischer Motivation seiner Tätigkeit und die unqualifizierten persönlichen Angriffe auf einzelne seiner Mitglieder stellen keinen Beitrag zu einer sachlichen und inhaltlich fundierten Auseinandersetzung dar. Eben deshalb dürfen und werden sie auch keinen Einfluss auf die vom Verfassungsgerichtshof durchzuführenden Verfahren und auf die von ihm zu treffenden Entscheidungen haben.“
Das sind diese grundsätzlichen Bemerkungen, und wir hatten hier schon mehrmals die Gelegenheit, uns hinter den Verfassungsgerichtshof und sein Ansehen zu stellen. Man kann mit dem Verfassungsgerichtshof und seinen Erkenntnissen nicht so umgehen, wie es in der Vergangenheit passiert ist, und einen Verfassungsgerichtshof – immerhin den Schiedsrichter der Republik! – medial lächerlich machen.
Der Verfassungsgerichtshof wird sich in seiner Juni-Session abermals mit den fehlenden zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten befassen, und es sind weitere Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes zu erwarten. Der Kanzler der Republik, der Vizekanzler der Republik haben sich hier klar und eindeutig hinter den Verfassungsgerichtshof zu stellen.
Aus diesem Grunde bringen wir folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der BundesrätInnen Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ortstafel-Erkenntnisse des VfGH
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert,
1. den Dialog mit den Betroffenen in der Kärntner Ortstafelfrage wieder aufzunehmen und dem Nationalrat und Bundesrat Bericht über die gesetzten Aktivitäten zu erstatten,
2. dem Hauptausschuss des Nationalrates einen Entwurf für eine neue Topografieverordnung für Kärnten vorzulegen, die – in Entsprechung der VfGH-Judikatur – zusätzlich zu den bereits in der Verordnung Nr. 245/2006 aufgelisteten Ortschaften auch die Ortschaften Rückersdorf, Buchbrunn, Grabelsdorf, Bad Eisenkappel, Mökriach, Edling, Loibach, Hundsdorf, Mühlbach, Dellach enthält.“
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Wir ersuchen Sie, diesem Entschließungsantrag Ihre Zustimmung zu geben.
Wir von unserer Fraktion nehmen die Berichte der Höchstgerichte zustimmend zur Kenntnis. (Beifall bei den Grünen.)
15.26
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