BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 112

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Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Der von den Bundesräten Schennach, Kol­leginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Umsetzung der Ortstafel-Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Konecny. – Bitte.

 


15.26.57

Bundesrat Albrecht Konecny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Es ist gar keine Frage, dass das Thema, das Kollege Schennach angeschnitten hat, ein außerordentlich wichtiges ist. Wenn sich eine Republik einen Verfassungsge­richtshof hält, dann hat er der Gerichtshof zu sein, der das letzte Wort hat. Ob man da­rüber im Einzelfall glücklich ist oder nicht, ist ein anderes Thema.

Herr Staatssekretär Dr. Matznetter hat einige Tagesordnungspunkte zuvor natürlich da­rauf verwiesen, dass die Entscheidung, Erbschafts- und Schenkungssteuer aufzuhe­ben, nicht gerade zur Freude der Sozialdemokraten in diesem Lande war. Es hat ande­re Entscheidungen gegeben, die anderen nicht recht waren – gar keine Frage. Aber es hat nur einen Fall gegeben, wo nicht nur eine Entscheidung nicht umgesetzt wurde, sondern diese Entscheidung in einer Art und Weise kommentiert wurde, die jenseits des unter zivilisierten Menschen Üblichen ist.

Ich entsinne mich einer auf den früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes bezogenen Bemerkung, dass man sich bei seinem Namen fragen müsse, ob er eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Österreich habe. – Das ist jenseits all dessen, was in einer noch so harten politischen Auseinandersetzung zulässig ist! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Wenn ich dennoch den Antrag des Kollegen Schennach nicht unterstütze und eigent­lich darüber hinausgehend an den Kollegen Schennach appellieren würde, diesen An­trag zurückzuziehen, so liegt das am Geschehen in diesem Haus – nicht in dieser Kammer, sondern in der anderen Kammer dieses Hauses.

Der Verfassungsausschuss des Nationalrates hat vor ein paar Minuten beschlossen, wird in ein paar Minuten beschließen oder beschließt in diesem Augenblick die Einset­zung eines Unterausschusses, der sich mit den immerhin acht zu diesem Thema – Ortstafeln in Kärnten – eingebrachten Anträgen befassen soll, der Verfassungsaus­schuss, der im Nationalrat genauso wie bei uns der Bundeskanzleramts-Ausschuss ist.

Der Dialog ist also erneut eröffnet, und ich halte es für politisch nicht richtig, an einer Nebenfront – und eine Entschließung an den Bundeskanzler ist bei aller hohen Selbst­einschätzung des Bundesrates in diesem Kontext eine Nebenfront – von der Haupt­front abzulenken.

Wir haben diese Auseinandersetzung zu führen – mit unterschiedlichen Standpunkten, Kollege Kampl, das verstehe ich schon –, aber wir sollen sie dort führen, wo sie hinge­hört. Und ich bitte den Kollegen Schennach, dem Haus die Peinlichkeit zu ersparen, einen Antrag, der viel Sympathie findet, der aber zur Unzeit eingebracht wird, ablehnen zu müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

15.30


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kampl. Ich erteile ihm dieses.

 


15.30.31

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr ge­schätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Zu den Tätigkeitsberichten des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtsho­fes kann man Ja sagen – nicht zum Antrag von Bundesrat Schennach.

 


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