BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 114

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werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – SVÄG 2008) (543 d.B. und 568 d.B. sowie 7965/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nunmehr zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 16 und 17 ist Herr Bundesrat Reisenberger. – Ich bitte um die Berichte.

 


15.33.49

Berichterstatter Harald Reisenberger: Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Da Ihnen dieser Bericht schriftlich vorliegt, darf ich mich auf den Antrag beschränken.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters: Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Be­schluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juni 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile ihm dieses.

 


15.35.06

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich schicke voraus, dass wir zum Ta­gesordnungspunkt 17, Sozialversicherungs-Änderungsgesetz, selbstverständlich die Zustimmung geben werden – nicht allerdings zum Tagesordnungspunkt 16, zum Auf­tragsgeberInnen-Haftungsgesetz, und deshalb spreche ich auch als Kontraredner und trete als Erster hier ans Rednerpult.

Ich weiß, dass in Österreich in der letzten Zeit – und das muss man durchaus auch ein­mal lobend erwähnen –, auch in der Zeit nach unserer Regierungsbeteiligung, in der rot-schwarzen Regierung, bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit vieles getan wurde. Der erste Schritt war das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007, in dem die sofortige An­meldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt gefordert wurde, und das hat auch bereits wesentliche Verbesserungen in diesem Bereich gebracht. Und nun sollte auch dieses neue Gesetz, das AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz bewirken, dass Hinterzie­hungen von Sozialversicherungsbeiträgen ein Riegel vorgeschoben wird.

Dass die Intention die richtige ist, ist uns allen bewusst. Es betrifft dies vorwiegend die Baubranche, einschließlich des Baunebengewerbes. Trotzdem müssen wir Kritik an­bringen, weil wir glauben, dass die Chance vertan wurde, hier einen größeren Schritt zu setzen. Das Gesetz bezieht sich nämlich nur auf Firmen und Subunternehmen mit Sitz in Österreich oder solche Firmen, die einen Bezug zu unserem Sozialversiche­rungsrecht haben. Alle anderen werden davon nicht erfasst. Und es ist heute eben auch der Fall, dass viele Subunternehmer nicht aus Österreich kommen, sondern Auf-


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