träge von Österreichern übernehmen, aber im Ausland ihren Sitz haben. Deshalb ist uns dieses Gesetz zu wenig weitreichend. Es wird also nach wie vor Schlupflöcher geben. Es wäre hier angebracht gewesen, zu versuchen, diese von vornherein abzuwenden.
Der Beobachtungszeitraum von drei Jahren erscheint uns auch etwas zu gering, denn nachweislich sind leider Gottes 80 Prozent der Bauunternehmer, die in Insolvenzen schlittern, solche, die weniger als fünf Jahre lang am Markt waren. Das ist ein Alarmzeichen. Von diesen würden also, wenn man einen Beobachtungszeitraum von nur drei Jahren hat, wiederum einige durchschlüpfen.
Deshalb hat auch die BZÖ-Fraktion im Nationalrat einen Entschließungsantrag eingebracht – es war, glaube ich, am 6. Juni –, in dem eine generelle AuftraggeberInnenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baubereich gefordert wird. Leider wurde dieser Antrag in der Diskussion und dann bei der Abstimmung nicht angenommen. Diese Chance wurde also vertan. Wir haben es gut gemeint.
Wir werden deshalb, da diese Punkte nicht aufgenommen worden sind, dieses Gesetz ablehnen.
15.38
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.
15.38
Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da wir in dieser Debatte zwei verschiedene Materien behandeln, erlauben Sie mir, zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008, nämlich der Pensionsanpassung 2009 beziehungsweise der Vorziehung der Pensionsanpassung um zwei Kalendermonate nur zu sagen, dass heute aus meiner Sicht ein wunderschöner Tag für unsere Pensionistinnen und Pensionisten ist: 36 Millionen € – um es in Schilling auszudrücken: 500 Millionen Schilling – durch eine um zwei Kalendermonate vorgezogene Pensionsanpassung, die eigentlich erst 2009 vorgesehen wäre, das ist ein deutliches Zeichen für eine Inflationsabgeltung an unsere Pensionistinnen und Pensionisten, und ich glaube, dass das durchaus Beachtung finden sollte. (Beifall bei der SPÖ.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Schwerpunkt meines Debattenbeitrags ist allerdings der neuen AuftraggeberInnen-Haftung gewidmet. Mit diesem neuen AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz wollen wir im Wesentlichen zwei Schritte setzen: Der eine Schritt ist ein Beitrag zur Wiederherstellung der Ordnung auf dem Arbeitsmarkt im Baugewerbe, und der zweite Schritt ist ein Beitrag zur Stabilisierung der Finanzen unserer Sozialversicherungsträger. – Ich bin nicht so vermessen zu sagen, dass wir die Finanzen der Sozialversicherungsträger damit sanieren; da haben wir, um im Vokabular der Baubranche zu sprechen, eine andere „Baustelle“, die wir derzeit sehr, sehr fleißig bearbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir gemeinsam versuchen, diese neue AuftraggeberInnen-Haftung sozialpolitisch, wirtschaftspolitisch, aber – ich möchte es auf den Punkt bringen – auch wettbewerbsrechtlich ernsthaft einer Bewertung zu unterziehen, dann glaube ich schon, dass es ein guter Beitrag ist, dass wir ganz bewusst ein Zei-chen setzen, um diesen sogenannten Schwindelfirmen, die da am Markt aufgetaucht sind (Bundesrat Ing. Kampl: Scheinfirmen!) – Schwindel- oder Scheinfirmen, sie sind beide gleich schlecht –, beim systematischen Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen einen deutlichen Riegel vorzuschieben. Ich muss ehrlich sagen, Kollege Mitterer, eine politische Haltung, in der man sagt: Da wird vieles getan, und das ist auch
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