Auch Zahlen wurden dazu genannt: dass es nach einem Jahr oder nach kurzer Zeit von 800 Firmen in etwa 600 nicht mehr gibt und dass der prognostizierte Schaden zirka eine Milliarde Euro beträgt.
Wir sind sehr froh darüber, dass nun das Geld, das der Sozialversicherung vorenthalten wurde, in die Sozialversicherung fließen wird, denn wir haben, wie wir alle wissen, ein gewaltiges Finanzierungsproblem, dessen Bewältigung wird hoffentlich bald angehen werden. Dieses Geld wird natürlich dann bei der Sozialversicherung zu einem besseren Ergebnis beitragen.
Ich gebe meiner Hoffnung Ausdruck, dass dieses Gesetz die Wettbewerbsverzerrung am Bau zu beseitigen in der Lage ist, dass wir damit die Schwarzarbeit eindämmen können und dass der Sozialbetrug in die Schranken gewiesen wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
15.59
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun der Herr Sozialminister. – Bitte.
15.59
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte im Hohen Haus! Es freut mich, dass beide Gesetzesvorlagen im Wesentlichen auf Zustimmung hier im Bundesrat stoßen, auch wenn einer Fraktion die Regelung im Bereich der Auftraggeberhaftung am Bau zu wenig weit geht, und zwar im Hinblick auf den Auslandsbezug. Dazu ist zu sagen, dass die Zielsetzung der Auftraggeberhaftung darin liegt, der österreichischen Sozialversicherung ansonsten vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge über den Umweg des Auftraggebers zukommen zu lassen, dass das aber beim Auslandsbezug, den Sie ins Treffen führen, nämlich bei Entsendungsfällen, nicht der Fall ist, weil diese Sozialversicherungsbeiträge nicht in Österreich, sondern im Ausland zu bezahlen sind.
Ich bin überzeugt davon, dass, wie einige Rednerinnen und Redner schon darauf hingewiesen haben, mit dieser Auftraggeberhaftung am Bau ein weiterer wesentlicher Schritt getan wird, um unsere Wirtschaft vor Missbrauch besser zu schützen. Wenn es um Missbrauch geht, muss man auf beiden Augen scharf schauen.
Wir haben unser Augenmerk jetzt vermehrt auf die Schwarzarbeit von Unternehmen fokussiert. Es ist hier schon darauf hingewiesen worden, dass mit der Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn, so wie es im Gesetz formuliert ist – Frau Präsidentin Zwazl, auch wenn es eine juristische Sekunde ist –, ein ganz wesentlicher Beitrag geleistet wird.
Es freut mich, dass vor wenigen Tagen das Wirtschaftsforschungsinstitut, eine der unabhängigen Expertenstellen zur Beurteilung der Entwicklung von Wirtschaft, Beschäftigung und Arbeit, festgestellt hat, dass vom hohen Beschäftigungszuwachs, den wir trotz nachlassender Wirtschaftsdynamik auch in den ersten Monaten des Jahres 2008 erfreulicherweise verzeichnen können, ein guter Teil, nämlich laut Schätzung des Wifo 20 000 bis 30 000 Beschäftigungsverhältnisse, auf die Wirkung der Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn zurückzuführen ist.
Das muss man sich wirklich einmal vorstellen: 20 000 bis 30 000 ArbeitnehmerInnen in Österreich, die bislang nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, sind mit dieser gesetzlichen Regelung, die auch Sie im letzten Jahr im Hohen Haus mit beschlossen haben, nunmehr der legalen Beschäftigung zugeführt worden, mit allen Vorteilen für die Sozialversicherung dieser Beschäftigten, mit allen Vorteilen für die Lohnsteuer, die nunmehr abgeführt wird, und mit allen Vorteilen für einen or-
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