BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 120

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Auch Zahlen wurden dazu genannt: dass es nach einem Jahr oder nach kurzer Zeit von 800 Firmen in etwa 600 nicht mehr gibt und dass der prognostizierte Schaden zir­ka eine Milliarde Euro beträgt.

Wir sind sehr froh darüber, dass nun das Geld, das der Sozialversicherung vorenthal­ten wurde, in die Sozialversicherung fließen wird, denn wir haben, wie wir alle wissen, ein gewaltiges Finanzierungsproblem, dessen Bewältigung wird hoffentlich bald ange­hen werden. Dieses Geld wird natürlich dann bei der Sozialversicherung zu einem bes­seren Ergebnis beitragen.

Ich gebe meiner Hoffnung Ausdruck, dass dieses Gesetz die Wettbewerbsverzerrung am Bau zu beseitigen in der Lage ist, dass wir damit die Schwarzarbeit eindämmen können und dass der Sozialbetrug in die Schranken gewiesen wird. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

15.59


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun der Herr Sozialmi­nister. – Bitte.

 


15.59.09

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte im Hohen Haus! Es freut mich, dass beide Gesetzesvorlagen im Wesentlichen auf Zustim­mung hier im Bundesrat stoßen, auch wenn einer Fraktion die Regelung im Bereich der Auftraggeberhaftung am Bau zu wenig weit geht, und zwar im Hinblick auf den Aus­landsbezug. Dazu ist zu sagen, dass die Zielsetzung der Auftraggeberhaftung darin liegt, der österreichischen Sozialversicherung ansonsten vorenthaltene Sozialversiche­rungsbeiträge über den Umweg des Auftraggebers zukommen zu lassen, dass das aber beim Auslandsbezug, den Sie ins Treffen führen, nämlich bei Entsendungsfällen, nicht der Fall ist, weil diese Sozialversicherungsbeiträge nicht in Österreich, sondern im Ausland zu bezahlen sind.

Ich bin überzeugt davon, dass, wie einige Rednerinnen und Redner schon darauf hin­gewiesen haben, mit dieser Auftraggeberhaftung am Bau ein weiterer wesentlicher Schritt getan wird, um unsere Wirtschaft vor Missbrauch besser zu schützen. Wenn es um Missbrauch geht, muss man auf beiden Augen scharf schauen.

Wir haben unser Augenmerk jetzt vermehrt auf die Schwarzarbeit von Unternehmen fo­kussiert. Es ist hier schon darauf hingewiesen worden, dass mit der Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn, so wie es im Gesetz formuliert ist – Frau Präsi­dentin Zwazl, auch wenn es eine juristische Sekunde ist –, ein ganz wesentlicher Bei­trag geleistet wird.

Es freut mich, dass vor wenigen Tagen das Wirtschaftsforschungsinstitut, eine der un­abhängigen Expertenstellen zur Beurteilung der Entwicklung von Wirtschaft, Beschäfti­gung und Arbeit, festgestellt hat, dass vom hohen Beschäftigungszuwachs, den wir trotz nachlassender Wirtschaftsdynamik auch in den ersten Monaten des Jahres 2008 erfreulicherweise verzeichnen können, ein guter Teil, nämlich laut Schätzung des Wifo 20 000 bis 30 000 Beschäftigungsverhältnisse, auf die Wirkung der Anmeldung zur So­zialversicherung vor Arbeitsbeginn zurückzuführen ist.

Das muss man sich wirklich einmal vorstellen: 20 000 bis 30 000 ArbeitnehmerInnen in Österreich, die bislang nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wor­den sind, sind mit dieser gesetzlichen Regelung, die auch Sie im letzten Jahr im Hohen Haus mit beschlossen haben, nunmehr der legalen Beschäftigung zugeführt worden, mit allen Vorteilen für die Sozialversicherung dieser Beschäftigten, mit allen Vorteilen für die Lohnsteuer, die nunmehr abgeführt wird, und mit allen Vorteilen für einen or-


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