BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 121

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dentlichen und fairen Wettbewerb, weil damit auch die Schmutzkonkurrenz – auch da­rauf ist schon hingewiesen worden – ausgeschaltet worden ist.

Ich möchte mich ausdrücklich dem Dank anschließen, der hier vom Kollegen Klug in Bezug auf die Auftraggeberhaftung am Bau an die Sozialpartner ausgesprochen wor­den ist, die in zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen diese Gesetzesmaterie nicht nur vorbereitet, sondern zu einem gut Teil auch mitgestaltet haben.

Ein Wort zur Pensionsanpassung: Das ist aus meiner Sicht ein gutes Beispiel dafür, wie die Bundesregierung ihren sozialen Auftrag ernst genommen hat und weiter ernst nimmt. Wir haben nämlich hier im Hohen Haus mit der Pensionsanpassung zum 1. Jänner 2008 eine Erhöhung der Pensionen beschlossen, die auf Basis der damali­gen Inflationsraten, nämlich vom Juli 2006 bis Juni 2007, eine faire und angemessene Erhöhung war, bei der als Unterkante die Inflation von 1,7 Prozent angenommen wurde und wo man bis zu einer Erhöhung von 2,9 Prozent im Ausgleichszulagenrichtsatz ge­gangen ist.

Als dann die Regierung gesehen hat, dass ab September/Oktober die Inflationsrate über das prognostizierte Ausmaß hinaus gestiegen ist und damit die an und für sich gute Erhöhung der Pensionen sich zu Recht in den Augen der Pensionistinnen und Pensionisten angesichts der Teuerung als unzureichend herausgestellt hat, wurde rasch reagiert und von den beiden Regierungsparteien diese vorgezogene Pensions­anpassung zum 1. November 2008 beschlossen und Ihnen zur Beschlussfassung im Hohen Haus vorgelegt.

Wenn sich damit im Durchschnitt die Pensionserhöhung zum 1. Jänner 2008 mit etwa 2 Prozent jetzt mit dieser um zwei Monate vorgezogenen Erhöhung auf 2,3 Prozent im Jahresdurchschnitt 2008 erhöhen wird, dann kann man mit Fug und Recht diesen Wert mit den Pensionserhöhungen vergleichen, die in unseren Nachbarstaaten vorgenom­men worden sind.

Ich erinnere daran, dass vor wenigen Tagen die deutsche Bundesregierung – auch eine Koalitionsregierung – mit Freude eine Pensionserhöhung über das gesetzliche Ausmaß hinaus, nämlich in der Höhe von 1,1 Prozent, verkündet hat. Wir liegen bei mehr als dem doppelten Wert, nämlich bei 2,3 Prozent. Das zeigt, wie sehr dieser Bun­desregierung die Interessen der Senioren und Seniorinnen am Herzen liegen.

Ich danke nochmals für die günstige Aufnahme, die Sie diesen beiden Gesetzesvorla­gen hier zuteil werden haben lassen, und ersuche um eine möglichst breite Beschluss­fassung.

16.04


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird sichtlich auch kein Schlusswort gewünscht.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2008 betreffend ein AuftraggeberInnen-Haftungsgesetz.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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