BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 133

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16.46.45

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Dem Kompliment des Präsidenten ist, wie ich meine, nichts mehr hinzuzufügen. Frau Bundesrätin, ich kann nahtlos bei Ihnen anschließen, was die letzte Rede in einer Funktion betrifft, weil das – bloß in einer anderen Funktion – heute auch meine letzte Rede hier im Bundesrat ist.

Bei den vorliegenden Gesetzesnovellen geht es – darauf haben viele RednerInnen Be­zug genommen – auf der einen Seite darum, dass wir eine europäische Richtlinie, die gut und wichtig ist, umsetzen, nämlich was den Zugang zu und die Versorgung mit Dienstleistungen und Gütern betrifft, sodass mehr Gerechtigkeit und ein Bemühen an den Tag gelegt und auch Diskriminierungen gesetzlich weitgehend ausgeschlossen werden.

Weiters zu betonen ist, dass es uns mit beiden Vorlagen gelungen ist, weitere positive und wichtige Verbesserungen zu verankern. Da teile ich nicht ganz Ihre Einschätzung, Frau Bundesrätin Konrad, dass das kleine Verbesserungen sind, obwohl ich gleichfalls meine: Es darf keineswegs ausgeschlossen werden, auch in Zukunft noch viele weitere Verbesserungen in einem Gleichbehandlungsgesetz umzusetzen. Jedenfalls gibt es auch jetzt bereits viele wichtige Punkte, auf die ja Bundesrätinnen und Bundesräte in ihren Debattenbeiträgen eingegangen sind.

Frau Bundesrätin Eibinger zum Beispiel hat darauf hingewiesen, dass sie den wesent­lichsten Punkt darin sieht, dass es gelungen ist, eine Wahlmöglichkeit bei Beendigung eines Dienstverhältnisses zu erreichen. Ich meine gleichfalls, dass das ein ganz wichti­ger Punkt ist, denn natürlich ist es so, dass man, wenn man an seinem Arbeitsplatz einmal mit Diskriminierung konfrontiert war, so beispielsweise wegen sexueller Belästi­gung, nicht so viel davon hat, wenn man wieder das Recht hat, auf diesen Arbeitsplatz zurückzukehren.

Zu begrüßen ist daher, dass wir da diese Wahlmöglichkeit schaffen – und dass es auch Schadenersatz gibt, denn solche Diskriminierungen sind – Sie haben das bereits angesprochen – wahrlich kein Kavaliersdelikt. Ich bin Ihnen daher sehr dankbar, Frau Bundesrätin Konrad, dass Sie das auch als besonderen Punkt hervorgehoben haben.

Ich glaube auch, dass die Anhebung von Mindestschadenersatzansprüchen dazu füh­ren wird, dass es nicht als Kavaliersdelikt gesehen wird, wenn Menschen aufgrund ih­res Geschlechts, ihrer Weltanschauung oder ihrer Herkunft mit Diskriminierung kon­frontiert sind und schlechter behandelt werden. Es ist daher gut, dass wir in einem Land leben, in dem man klar sagt: Wir schaffen gesetzliche Maßnahmen, sodass in un­serem Lande Diskriminierungen keinen Platz haben!

Ich bin auch sehr froh, Frau Bundesrätin Mühlwerth, dass Sie einen Punkt, der auch im Nationalrat diskutiert wurde – Frau Staatssekretärin Marek hat darauf hingewiesen –, noch einmal aufgegriffen haben, nicht deshalb, weil ich Ihre Meinung teile, sondern deshalb, weil Sie mir damit die Möglichkeit geben, noch einmal dazu Stellung zu neh­men: Darf man, wenn man in einem befristeten Dienstverhältnis ist oder einen Job hat, wo man noch in der Probezeit ist, dort diskriminiert werden?

Was wir jetzt schaffen, ist: Man darf dort nicht diskriminiert werden! Ich finde es richtig, dass man sich auch dann, wenn man ein Dienstverhältnis hat, das kein fixes ist, das befristet ist, was für viele Menschen schwierig genug ist, keiner Diskriminierung ausset­zen lassen muss. Frau-Sein darf kein Freibrief für Kündigung und Diskriminierung sein. Und nur darum geht es. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich, die Wirtschaftskammer hätte nie zugestimmt, wenn jedes befristete Dienstverhältnis plötzlich zu einem unbefristeten werden würde. Da, glaube ich, können Sie sich auf die Interessenvertreter der Arbeit­geber verlassen.

 


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