BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 134

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Es ist uns bei diesem Gesetz darum gegangen, dass es für die Menschen, wenn sie ein befristetes Dienstverhältnis haben, wenn sie gerade eine Tätigkeit begonnen haben und noch in der Probezeit sind, auch einen Schutz davor gibt, dass sie nur auf Grund zum Beispiel ihres Geschlechts, weil sie Frau sind, ihren Arbeitsplatz verlieren oder die Verlängerung ihres Vertrages nicht mehr bekommen.

Es handelt sich hier um zwei Gesetze, und ich möchte das in aller Kürze hier noch an­sprechen, weil viele wichtige Punkte von Ihnen schon dargestellt wurden, die auch mir wesentlich erscheinen: Bei dem einen geht es um die Gleichbehandlung in der Privat­wirtschaft, wo all diese Dinge greifen. Für mich steht es natürlich außer Diskussion und außer Streit, dass das natürlich auch für die 134 000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu gelten hat – und daher das zweite Gesetz, nämlich das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz für den Bundesdienst, wo wir alle diese Schutzbestimmungen über­nehmen, um auch im öffentlichen Dienst Diskriminierung auszuschließen und zu ver­hindern.

Ich möchte nur einen Punkt noch ergänzend erwähnen, der im Gleichbehandlungsge­setz des Bundes im Unterschied zu dem für die Privatwirtschaft enthalten ist, weil mir der so wichtig erscheint, nämlich die Vertretung von Frauen in Kommissionen des öf­fentlichen Dienstes. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir die 40-Prozent-Quo­te im öffentlichen Dienst erreichen, auch im Bereich der Führungsfunktionen. Diese ha­ben wir deshalb noch nicht erreicht, weil die Kommissionen, die die Dreiervorschläge machen, zum Beispiel für die Nominierung von KandidatInnen für einen hohen Posten im öffentlichen Dienst, in der Vergangenheit immer fast ausschließlich männerdomi­niert waren. Da haben auch Sie im Bundesrat schon Dienstrechtsnovellen beschlos­sen, die dafür gesorgt haben, dass die Bewertungskommissionen, die Ausschreibungs­kommissionen 50 : 50 besetzt sind. Und das machen wir im öffentlichen Dienst, weil wir wollen auch da Vorbild sein.

Wenn Sie heute diesen Vorlagen zustimmen – und ich habe aufgrund der Wortmeldun­gen das Gefühl, dass wir hier zum Glück eine breite Mehrheit finden –, werden wir auch im Bundesdienst bei den Dienstrechtskommissionen halbe-halbe haben. Es ist auch im öffentlichen Dienst unser Bestreben, für gleiche Chancen, für Chancenge­rechtigkeit zu sorgen und sicherzustellen, dass Frauen nicht auf eine „gläserne Decke“ im öffentlichen Dienst stoßen. Das war mein Bemühen, und das sind, glaube ich, auch wirklich die wichtigen Punkte, die uns über EU-Richtlinien und -Umsetzungen tatsäch­lich gelungen sind und die für die Frauen und für all jene Menschen, die von Diskrimi­nierung betroffen sind, weit über die Frauen hinaus, auch tatsächlich wichtig sind.

Ich habe eingangs gesagt, dass wir etwas gemeinsam haben, Frau Bundesrätin Kon­rad: Auch ich bin in meiner Funktion als Bundesministerin für Frauen, Medien und öf­fentlichen Dienst das letzte Mal bei Ihnen hier im Bundesrat. Ich habe bei Ihnen eine ganz spannende Fragestunde erlebt, wo ich am Anfang irrsinnig aufgeregt war, denn da weiß man ja nicht, was man gefragt wird, die ich aber doch sehr angenehm in Erin­nerung habe. Ich muss gestehen, dass ich den Bundesrat in seiner Größe und Zusam­mensetzung für harmonischer als den österreichischen Nationalrat halte. (Allgemeiner Beifall.)

Ich habe dann auch vier Gesetzesvorlagen, von Dienstrechtsnovellen bis zum Medien­gesetz, mit Ihnen diskutieren können. Ich glaube, dass es in dieser Zeit, in diesen 15 Monaten, gemeinsam, mit allen an den parlamentarischen Prozessen Beteiligten gelungen ist, dass ich in der Frauenpolitik, aber auch im öffentlichen Dienst und im Me­dienbereich einiges auf den Weg bringen konnte.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei meinen ExpertInnen und meinen BeamtIn­nen des Hauses ganz herzlich bedanken, denn allein kann man gar nichts machen. Er­folgreich arbeiten und wirklich etwas auf den Weg bringen – wie gesagt, das habe ich


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