Es ist uns bei diesem Gesetz darum gegangen, dass es für die Menschen, wenn sie ein befristetes Dienstverhältnis haben, wenn sie gerade eine Tätigkeit begonnen haben und noch in der Probezeit sind, auch einen Schutz davor gibt, dass sie nur auf Grund zum Beispiel ihres Geschlechts, weil sie Frau sind, ihren Arbeitsplatz verlieren oder die Verlängerung ihres Vertrages nicht mehr bekommen.
Es handelt sich hier um zwei Gesetze, und ich möchte das in aller Kürze hier noch ansprechen, weil viele wichtige Punkte von Ihnen schon dargestellt wurden, die auch mir wesentlich erscheinen: Bei dem einen geht es um die Gleichbehandlung in der Privatwirtschaft, wo all diese Dinge greifen. Für mich steht es natürlich außer Diskussion und außer Streit, dass das natürlich auch für die 134 000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu gelten hat – und daher das zweite Gesetz, nämlich das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz für den Bundesdienst, wo wir alle diese Schutzbestimmungen übernehmen, um auch im öffentlichen Dienst Diskriminierung auszuschließen und zu verhindern.
Ich möchte nur einen Punkt noch ergänzend erwähnen, der im Gleichbehandlungsgesetz des Bundes im Unterschied zu dem für die Privatwirtschaft enthalten ist, weil mir der so wichtig erscheint, nämlich die Vertretung von Frauen in Kommissionen des öffentlichen Dienstes. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir die 40-Prozent-Quote im öffentlichen Dienst erreichen, auch im Bereich der Führungsfunktionen. Diese haben wir deshalb noch nicht erreicht, weil die Kommissionen, die die Dreiervorschläge machen, zum Beispiel für die Nominierung von KandidatInnen für einen hohen Posten im öffentlichen Dienst, in der Vergangenheit immer fast ausschließlich männerdominiert waren. Da haben auch Sie im Bundesrat schon Dienstrechtsnovellen beschlossen, die dafür gesorgt haben, dass die Bewertungskommissionen, die Ausschreibungskommissionen 50 : 50 besetzt sind. Und das machen wir im öffentlichen Dienst, weil wir wollen auch da Vorbild sein.
Wenn Sie heute diesen Vorlagen zustimmen – und ich habe aufgrund der Wortmeldungen das Gefühl, dass wir hier zum Glück eine breite Mehrheit finden –, werden wir auch im Bundesdienst bei den Dienstrechtskommissionen halbe-halbe haben. Es ist auch im öffentlichen Dienst unser Bestreben, für gleiche Chancen, für Chancengerechtigkeit zu sorgen und sicherzustellen, dass Frauen nicht auf eine „gläserne Decke“ im öffentlichen Dienst stoßen. Das war mein Bemühen, und das sind, glaube ich, auch wirklich die wichtigen Punkte, die uns über EU-Richtlinien und -Umsetzungen tatsächlich gelungen sind und die für die Frauen und für all jene Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, weit über die Frauen hinaus, auch tatsächlich wichtig sind.
Ich habe eingangs gesagt, dass wir etwas gemeinsam haben, Frau Bundesrätin Konrad: Auch ich bin in meiner Funktion als Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst das letzte Mal bei Ihnen hier im Bundesrat. Ich habe bei Ihnen eine ganz spannende Fragestunde erlebt, wo ich am Anfang irrsinnig aufgeregt war, denn da weiß man ja nicht, was man gefragt wird, die ich aber doch sehr angenehm in Erinnerung habe. Ich muss gestehen, dass ich den Bundesrat in seiner Größe und Zusammensetzung für harmonischer als den österreichischen Nationalrat halte. (Allgemeiner Beifall.)
Ich habe dann auch vier Gesetzesvorlagen, von Dienstrechtsnovellen bis zum Mediengesetz, mit Ihnen diskutieren können. Ich glaube, dass es in dieser Zeit, in diesen 15 Monaten, gemeinsam, mit allen an den parlamentarischen Prozessen Beteiligten gelungen ist, dass ich in der Frauenpolitik, aber auch im öffentlichen Dienst und im Medienbereich einiges auf den Weg bringen konnte.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei meinen ExpertInnen und meinen BeamtInnen des Hauses ganz herzlich bedanken, denn allein kann man gar nichts machen. Erfolgreich arbeiten und wirklich etwas auf den Weg bringen – wie gesagt, das habe ich
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