BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 142

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


17.21.40

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden der Än­derung des Luftfahrtgesetzes nicht zustimmen. Unser Kritikpunkt ist an und für sich be­kannt: Das ist eine Umsetzung einer EU-Richtlinie. In der EU-Richtlinie gibt es den Ausdruck „umweltfreundliche Nutzung des Luftraums“ noch, in der österreichischen Umsetzung fehlt das – und das BMVIT sagt trotzdem, es ist vollständig umgesetzt.

Es gibt eben einige Anforderungen, gerade im Bereich des Umweltschutzes, die diese Änderung jetzt wieder nicht berücksichtigt: einerseits die fehlende explizite Nennung, Gesundheits- und Belästigungsschutz der Nachbarn im Gesetz, fehlende Parteistellung der Nachbarn allgemein und das Fehlen eines Verfahrens zur Sanierung der Defizite, die es bis jetzt gibt. Da sich daran nichts geändert hat, werden wir auch diesmal nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.22


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Vladyka. – Bitte.

 


17.22.48

Bundesrätin Christa Vladyka (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geschätzte Frau Staats­sekretärin! Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich heute in mei­nem ersten Redebeitrag gleich zwei wichtigen Bereichen widmen, nämlich einerseits der Änderung des Luftfahrtgesetzes und andererseits dem Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr.

Beide sind für uns besonders wichtig, geht es hier doch darum, gemeinsame Regelun­gen für ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau in einem einheitlichen europäischen Luftraum zu schaffen. Weiters geht es hierbei auch um Grundlagen, die eine flexible Nutzung des Luftraumes im Hinblick auf Luftraumreservierungen, auch für militärische Nutzung, gewährleisten.

Auch diverse Anpassungen und natürlich Klarstellungen, insbesondere im Bereich der Luftfahrthindernisse, gilt es in diesem Zusammenhang genauer festzulegen. Diese Än­derungen sind deshalb erforderlich, weil sich die Anforderungen, zum Beispiel auch in der militärischen Luftfahrt, sowie die Herausforderungen im Bereich der internationalen Kooperation geändert haben. Auch die technischen Standards müssen dem tatsächli­chen Stand gerecht werden und sind somit anzupassen.

Wenn ich nur an den Flughafen Wien-Schwechat denke, der vor genau 70 Jahren einst als Militärstützpunkt begonnen hat und heute einer der bedeutendsten Dienstgeber der Republik ist, an dem allein im Mai dieses Jahres 1 840 859 Passagiere abgefertigt wur­den, so zeigt das, welchen Stellenwert gerade die Flugsicherheit haben muss.

Mit einer Steigerung von 10,5 Prozent an Flugbewegungen nur in diesem Jahr können wir erahnen, wie die künftige Entwicklung aussehen wird. Die diversen notwendigen Ausbauvorhaben, zum Beispiel der geplante Bau der dritten Piste, sind nur einige die­ser Auswirkungen. Die Anrainergemeinden und -bezirke hatten und haben ja die Mög­lichkeit, einerseits im Mediationsverfahren beziehungsweise nach dessen Abschluss im Dialogforum Einblick in die größte Baustelle zu bekommen und auch das Mitsprache­recht wahrzunehmen.

Ich sehe das doch etwas anders als Sie, werte Kollegin. Ich weiß, dass noch vieles ge­schehen muss, aber gerade in den von Ihnen angesprochenen Bereichen haben und


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