BundesratStenographisches Protokoll757. Sitzung / Seite 144

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Liebe Freunde, so schaut die Entwicklung aus! Natürlich gibt es da keine unterschiedli­che Reglementierung, ob jetzt 40 oder 60 Flugzeuge am Tag in Helsinki landen – aber die reden mit, wenn es um Österreich geht, wo 1 200 Flugzeuge am Tag überfliegen! Da wird es zu einer Belastung kommen, Frau Staatssekretär, deren wir uns vielleicht noch gar nicht bewusst sind. Daher glaube ich, es ist vielleicht schon richtig, dass man in dieser Situation ein wenig vorsichtig ist und nicht ohne Weiteres zustimmt.

Außerdem ist auch die Kennzeichnungspflicht sicher sehr wichtig, aber es gibt kein Programm dafür. Das Aufzeigen von Luftfahrthindernissen soll gesetzlich geregelt wer­den, bisher war das freiwillig. Die Verwaltung soll vereinfacht werden, aber das ist of­fen, und es steht nirgends, wie die Regelung aussehen soll. Vor allem im Bereich der Flugplatzbewilligungen weiß man nicht, wie es in Zukunft aussehen soll, oder auch hin­sichtlich der Bestimmung über Flugverkehrsrechte.

Frau Staatssekretär, es ist sehr vieles offen. Die gesetzlichen Änderungen sollten den Zweck haben, in Zukunft eine positive wirtschaftliche Entwicklung im Luftverkehr zu er­möglichen. Es sollte eine bessere Wettbewerbsfähigkeit gegeben sein, auch im Sinne der Beschäftigten in diesem Berufszweig.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir das Gesetz anschauen und durchle-sen, dann müssen wir feststellen, dass viele Dinge nicht berücksichtigt worden sind. Daher gibt es von unserer Seite keine Zustimmung. – Danke. (Beifall des Bun­desrates Mitterer.)

17.32


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Mag. Himmer. – Bitte.

 


17.32.04

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Ich glaube, ich kann mich sehr kurz fassen, nachdem un­sere neue Kollegin aus Niederösterreich sehr umfassend dargelegt hat, welche Vorteile für die Luftverkehrswirtschaft aus diesem Gesetz entstehen, insbesondere für deren Wettbewerbsfähigkeit und auch für die Beschäftigung in Österreich.

Es sei vielleicht noch erwähnt, dass international in den letzten sechs Monaten, glaube ich, ungefähr 24 Fluglinien Konkurs angemeldet haben. Gerade vor diesem Hinter­grund ist meiner Ansicht nach diese Gesetzesumsetzung notwendig, die die heimi­schen, aber auch die europäischen Fluglinien stärkt. Dazu soll dieses Gesetz einen Beitrag leisten.

Daher wird meine Fraktion dieser Vorlage die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

17.33


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Frau Staatssekretärin Kranzl. – Bitte.

 


17.33.00

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf vielleicht eine durchaus sehr wichtige Aufklärung geben, die leider Gottes auch in der Debatte im Nationalrat nicht ganz zu lösen gewesen ist. Diese Änderungen des Luftfahrtgesetzes betreffen nämlich ausschließlich Klarstellungen, Anpassungen beziehungsweise sogar Verwaltungsver­einfachungen.

Wenn Sie sagen, Frau Kollegin Kerschbaum, dass Umweltbestimmungen hier nicht aufscheinen, dann ist dies deshalb der Fall, weil sämtliche Single-European-Sky- oder


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