BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 14

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Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1631/M, an den Bundes­minister für Soziales und Konsumentenschutz.

Ich bitte den Fragesteller, Herrn Bundesrat Preiner, um die Verlesung der Frage.

 


Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Herr Minister! Meine Fra­ge lautet:

1631/M-BR/2008

Was sind die dringlichsten sozialpolitischen Vorhaben für die nächste Legislatur­periode?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Herr Anfragesteller! Wir wissen, dass die laufende Legislaturperiode durch eine poli­tische Entscheidung ja auf weniger als die Hälfte verkürzt wurde. Daher sind einige zentrale Vorhaben, die wir uns im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode vorgenommen haben, noch nicht endgültig abgearbeitet, und diese Vorhaben werden aus meiner Sicht selbstverständlich auch den Schwerpunkt der kommenden Legis­laturperiode in der Arbeit des Sozialministeriums bilden.

Insbesondere handelt es sich dabei um die Frage der Armutsbekämpfung. Ich brauche das hier vor Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte, nicht näher ausführen, denn Sie haben sich auch selbst wiederholt in Diskussionen mit dieser Materie beschäftigt. Es ist für ein reiches Land wie Österreich, das viertreichste Land der Europäischen Union, nicht befriedigend – viele sagen sogar, es ist eine Schande –, wenn immer noch knapp eine Million Menschen in unserem Land armutsgefährdet sind und über 400 000 tatsächlich von Armut betroffen sind.

Natürlich ist ein Teil davon durch die Entwicklung am Arbeitsmarkt bedingt, wo wir in den letzten beiden Jahren schon energisch gegensteuern konnten. Vollbeschäftigung, insbesondere auch gute Arbeit, ist ein Schlüssel, um Armut zu bekämpfen, aber nicht ausreichend, weil auch im sozialen Netz bestehende Lücken geschlossen werden müssen und die Armutsfestigkeit erst erreicht werden muss.

Sie wissen, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung als eines der wesent­lichen neuen Instrumente, um die Armutsbekämpfung auf ein höheres Niveau zu stellen, in langwierigen, aber sehr produktiven Verhandlungen mit den Ländern bis zur Unterschriftsreife gelangt ist. Es sind alle Details der Ausgestaltung der bedarfs­orientierten Mindestsicherung zwischen Bund und allen neun Ländern auf Ebene der Sozialreferenten verhandelt.

Da gibt es ein Konsenspapier. Ich habe dieses Konsenspapier in einer Artikel 15a-Vereinbarung, in einem Entwurf, legistisch formulieren lassen und habe Anfang Juli die Landeshauptleute angeschrieben mit der Bitte, sich dazu zu äußern, ob sie eine entsprechende 15a-Vereinbarung unterschreiben würden, weil ich erst dann vom Ministerrat ermächtigt werden kann, die Unterschrift vorzunehmen.

Dieser Prozess ist sehr weit gediehen. Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei jenen Ländern, die bereits formell und schriftlich darauf geantwortet haben. Vorarlberg, Herr Präsident, war das erste Bundesland, das schriftlich und formell seine Bereitschaft erklärt hat, aber auch die Bundesländer Salzburg, Burgenland, Wien und Steiermark haben das bereits getan, das Bundesland Oberösterreich im Grundsätzlichen, mit einer


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