BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 16

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Sicht, bis zum Jahr 2013 noch nicht damit gerechnet werden kann, dass ausreichend Arbeitsplätze für die Generation 60 plus zur Verfügung stehen. Ich glaube, es kann nicht geduldet werden, dass über 60-jährige Arbeitnehmer und über 55 Jahre alte Arbeitnehmerinnen als Alternative zu einer Pension, wenn sie lange gearbeitet haben und lange eingezahlt haben, dann auf Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe verwiesen werden.

Und nur ein kurzer Ausflug: Sie wissen, dass bei allen Erfolgen am Arbeitsmarkt, die gemeinsam gelungen sind in der Gruppe der über 60-Jährigen, auch in den letzten beiden Jahren die Arbeitslosigkeit noch zugenommen hat. Das bleibt also eine Herausforderung, die man vor allem arbeitsmarktpolitisch, aber auch pensionsrechtlich, sozialpolitisch abfedern muss.

Und das Dritte, das damit zusammenhängt im Bereich des Pensionsrechtes, ist die Frage der Nachhaltigkeit. Das hat ja eine Reihe von Diskussionen erregt, durchaus auch kontroverse, auch innerhalb der Parteien. Es ist kein Thema, das heute oder morgen gelöst werden muss, aber die Frage der Nachhaltigkeit des Pensionssystems ist ein Thema, das in den nächsten zehn Jahren unbedingt geregelt werden muss, weil wir aufgrund der Entwicklung, der demographischen Entwicklung, der Entwicklung der Belastung des Pensionssystems, doch sehen, dass in den Jahren 2016 bis 2035, langsam ansteigend, aber 2035 kumulierend, wahrscheinlich das Pensionssystem aus einem guten Grund – aus einem guten Grund für alle Betroffenen! – schwieriger als heute zu finanzieren sein wird: Weil wir älter werden und die einbezahlten Pensions­leistungen für einen längeren Zeitraum reichen sollten. Wenn sie nicht adäquat auf­gestockt werden können, wird man darüber reden müssen, diese Pensions­leistungen über einen längeren Zeitraum zu strecken.

Das führt natürlich auch zur Frage der Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Gene­rationen, innerhalb der Generation. Ich bin der festen Überzeugung, man kann vor diesen Fragestellungen der Nachhaltigkeit zwar kurzfristig noch die Augen ver­schließen, aber wir müssen uns der Diskussion in den nächsten Jahren mit großer Ernsthaftigkeit stellen, um unser hervorragendes Pensionssystem für alle Gene­rationen, auch für die der heute 20-, 30-, 40-Jährigen, so ausgestalten zu können, dass diese Vertrauen dazu haben und das System auf hohem Niveau leistungsfähig bleibt.

Und das Vierte im Bereich des Pensionsrechtes, wo es noch Gerechtigkeitslücken und Entwicklungsnotwendigkeiten gibt, sind die Fragen des Invaliditätspensionsrechtes. Hier liegt es mir fern, in den Chor jener einzustimmen, die unrichtigerweise immer wieder, vor allem auf so genannter Expertenebene, darlegen, dass das österreichische Recht der Invaliditätspension überbordend in Anspruch genommen würde, dass hier die Zahlen zunehmen und die Finanzierung nicht mehr gewährleistet wäre. Das ist alles nicht der Fall, aber mir fehlt die Zeit, es im Einzelnen darzulegen.

Das österreichische Invaliditätspensionsrecht ist vergleichsweise stabil, von den Anteilen, von den Zahlen, von den Kosten her – wir liegen auch im europäischen Vergleich hier sehr gut –, aber wir nützen nicht alle Möglichkeiten eines modernen Netzes der Verknüpfung von Invaliditätspension mit Fragen der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Arbeitslosenversicherung, um den Grundsatz durch­zusetzen, dass eine Invaliditätspension, wenn sie notwendig ist, ohne großen Aufwand oder Schikane gewährt werden muss, dass aber vorher alle Möglichkeiten auszu­schöpfen sind, dass es gar nicht zu dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung kommt, sprich Prävention, oder dass, wenn es zu gesundheitlichen Gefährdungen kommt, das rechtzeitig erkannt wird und sekundärpräventiv gegengesteuert wird, und wenn auch das nicht zum Erfolg verhilft, dass vorrangig alle Maßnahmen der Rehabilitation auszuschöpfen sind.

 


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