BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 17

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Wenn all das ausgeschöpft wurde, muss es aber einen guten, vernünftigen und gerechten Zugang zur Invaliditätspension geben, der derzeit nicht für alle Gruppen gegeben ist; etwa ungelernte Arbeiter und Arbeiterinnen oder Bäuerinnen ab 50 haben hier beim Zugang zur Invaliditätspension größere Hürden zu überwinden als andere Personengruppen.

Zum Abschluss möchte ich noch den Schwerpunkt Arbeit für behinderte Mitmenschen nennen. Bei aller erfreulichen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – Sie wissen es aus den Statistiken, Sie wissen es ja wahrscheinlich auch aus vielen Interventionsfällen, die auch an Sie gelangen, meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte –: Men­schen mit Behinderungen haben es auch in einer Zeit der Hochkonjunktur schwer auf dem Arbeitsmarkt. Es ist gerade gelungen, die Arbeitslosigkeit ein bisschen zu redu­zieren. Wir alle müssen sehen, dass, wenn die Konjunktur nachlässt, behinderte Men­schen mit noch größeren Schwierigkeiten zu kämpfen haben und dann die große Gefahr besteht, dass die Arbeitslosigkeit zunimmt. Dem muss auch mit einem Bündel von Maßnahmen begegnet werden, und dafür gibt es im bestehenden Regierungs­übereinkommen Ansatzpunkte, von Unterstützung insbesondere von Klein- und Mittelunternehmen bis hin zu einer progressiven Gestaltung der Ausgleichstaxe und zusätzlichen Förderaktionen.

Sehr geehrter Herr Bundesrat, das werden aus meiner Sicht die vier Haupt­schwer­punkte der kommenden Legislaturperiode in meinem Ressort sein. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

 


Bundesrat Erwin Preiner (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Minister! Sie haben schon einiges zur Pensionsrechtsänderung gesagt, ich möchte aber trotzdem die Frage stellen: Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit von Pensionsrechtsänderungen, Stichwort Pensionsautomatik, vor allem im Hinblick auf die Finanzierbarkeit unseres Pensionssystems?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Minister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Diese Frage muss tatsächlich ernsthaft und in aller Ruhe einer Antwort zugeführt werden. Natürlich ist all das, wo es um Nachhaltigkeit im Pensionssystem geht, auch anfällig dafür, dass es Menschen beunruhigen kann, dass man hier die maßvolle Gestaltung und unter Umständen auch die ruhige Hand verliert. Das könnte dann zu einer Situation führen, in der notwendige Verbesserungen beziehungsweise Adaptierungen nicht vorgenommen werden, und in der, wenn Finanzierungsprobleme auftreten, kurzfristig eine Überreaktion erfolgt und es zu harten Einschnitten kommt.

Ich bevorzuge hier eine transparente Politik und kleine Schritte, was Anpassungen angeht, um das System insgesamt tragfähig und nachhaltig zu gestalten.

Da gibt es eine Fülle von Möglichkeiten. Es hat da auch zwischen den beiden Regie­rungsparteien eine sehr weitgehende Annäherung gegeben. Wenn ich es auf den Punkt bringe, ist letztlich das Paket an der Frage gescheitert, ob die entsprechenden Adaptierungen im Pensionsrecht in Bezug auf die Nachhaltigkeit durch Verordnung des Sozialministers und des Finanzministers zu regeln sind oder ob hier auch ein parlamentarischer Prozess, in welcher Form auch immer, eingeleitet werden soll, um diese Veränderungen im Pensionsrecht, die ja grundsätzlich rechtlicher Natur sind, also Gesetzesform haben, auch demokratisch zu legitimieren.

Ich betone meine Überzeugung, dass es in der kommenden Legislaturperiode über diese Frage sicherlich wieder Verhandlungen – vielleicht auch schon im Rahmen des


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