BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 18

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Regierungsprogramms – wird geben müssen. Das ist keine Frage, die in wenigen Wochen oder Monaten zu regeln ist, aber über die nächsten Jahre sollte diese Frage der Nachhaltigkeit des Pensionssystems so geregelt werden, dass viele Menschen, insbesondere jüngere, die heute das Vertrauen in das staatliche Pensionssystem weit­gehend erschüttert sehen oder sogar verloren haben, wieder Vertrauen fassen, weil nicht nur Vertrauen in die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch Vertrauen in die Nachhaltigkeit der sozialen Entwicklung eine feste Grundlage für ein gedeihliches Zusammenleben und für die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft sind. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Wolfinger.

 


Bundesrat Franz Wolfinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage ist eigentlich hinfällig, denn der Herr Bundesminister hat in seiner ersten Anfragebeantwortung die Fragen zur Invaliditätspension aus­reichend behandelt. – Herzlichen Dank.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Dönmez.

 


Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Meine Frage: Herr Minister, warum sind Menschen mit einem Ein­kom­men unter 747 € von der 2-prozentigen Rezeptgebührenobergrenze ausge­nommen? Was werden Sie tun, um das zu korrigieren?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Herr Bundesrat Dönmez, die Frage der Rezeptgebührendeckelung mit 2 Prozent des Nettoeinkommens fällt grund­sätzlich in die Kompetenz der Frau Gesundheitsministerin, weil sie für die Krankenver­sicherung zuständig ist. Ich habe aber diese Frage der Rezeptgebührendeckelung als Spiegelressort, wir nennen das so, mit Frau Bundesministerin Kdolsky verhandelt und möchte auch die Verantwortung dafür nicht abschieben, sondern bekenne mich zum Verhandlungsergebnis, dass diese Frage, bis zu welcher Höhe oder ab welcher Höhe diese Rezeptgebührendeckelung als Fixbetrag greift, nicht so im Detail geregelt, sondern einer Verordnung des Hauptverbandes überlassen wurde.

Diese Verordnung des Hauptverbandes besagt nun, dass Pensionseinkommen unter 747 € fiktiv behandelt werden, als wären es Einkommen von 747 €, und zwar deshalb, weil beim Hauptverband die Idee dahintersteckt: Wer eine Pension von weniger als 747 € bezieht, hat entweder Anspruch auf Ausgleichszulage – dann kann diese geltend gemacht werden –, oder hat keinen Anspruch, weil sonstige Einkommen, über die der Hauptverband, über die der Pensionsversicherungsträger nicht verfügt, vorliegen.

Das ist die Grundannahme, und die hat Substanz und Berechtigung. Es wird aber geprüft, ob sie wirklich auf alle Fälle zutrifft. Nach meinem Wissen hat die Frau Bundesministerin den Hauptverband beauftragt, diese Richtlinie zu überdenken und allfällige Ergänzungs- beziehungsweise Korrekturvorschläge vorzunehmen.

Insgesamt – erlauben Sie mir diese Bemerkung – ist die Deckelung der Rezept­gebühren mit 2 Prozent des Nettoeinkommens nach meiner Überzeugung einer der ganz wesentlichen sozialpolitischen Meilensteine in der zu Ende gehenden Legislatur­periode, weil sie für viele Menschen, insbesondere für Pensionisten und Pensionis­tinnen, die Belastung durch Rezeptgebühren, die in Einzelfällen über 100 € pro Monat betragen konnte – ich hatte in Sprechstunden derartige Fälle –, auf einen Betrag von, im Regelfall, 20 €, wenn man ein 1 000-€-Nettopensionseinkommen hat, was in Österreich in etwa der Durchschnitt ist, reduziert.

 


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