BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 20

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lich der Zahl der vorher illegal tätigen Betreuungskräfte überhaupt keine verlässliche Größenordnung gibt. Die Schätzungen lagen zwischen 5 000 und 40 000, und es ist mehr eine Glaubensfrage als eine Gewissheitsfrage, welcher Schätzung man ange­hangen ist.

Wenn man die Betreuungsvereine, die ja den Großteil der Arbeit im Bereich der 24-Stunden-Betreuung organisiert haben – die waren ja auch sehr in der öffentlichen Diskussion – anruft und fragt – und das haben wir getan –, kommt man zum Ergebnis, dass zwischen 75 und 80 Prozent der Tätigen in diesen sozialen Betreuungsvereinen – seien sie gewerblich, seien sie gemeinnützig – legalisiert worden sind. Ein Teil dieser Betreuungskräfte, das muss man zugestehen, hat die Legalisierung verweigert, ohne dass wir sie kennen. Das sind vor allem Menschen, die im Herkunftsland, etwa in der Slowakischen Republik, über Transferleistungen verfügen oder Angst haben, dass sie mit dem Einkommen in Österreich gemeinsam mit dem Einkommen in der Slo­wakischen Republik über eine Steuergrenze kämen.

Es gibt auch einen grauen Bereich, der nicht erfasst worden ist. Insgesamt aber bin ich von der Größenordnung her sehr zufrieden und denke auch, dass bis zum Jahresende noch mehrere hundert Legalisierungen dazukommen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr.

 


Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Bundesminister! Werden Sie sich bei den Ländern dafür einsetzen, die Vermögensgrenze bei der Förderung der 24-Stun­den-Pflege zu Hause abzuschaffen, wie Niederösterreich und Vorarlberg das schon getan haben?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Minister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Ja. Ich habe das bereits von Anfang an getan. Ich habe immer wieder betont, dass mir die Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung kein Herzensanliegen ist.

Da gibt es viele Argumente dafür, viele Argumente dagegen. Wir haben uns auch vorgenommen, im Rahmen der Evaluierung, die jetzt im Sommer 2008 stattgefunden hat, ein bisschen empirisch zu überprüfen, welche Auswirkungen diese Vermögens­grenze hat. Da gibt es doch deutliche Hinweise, dass die Vermögensgrenze etwa – Größenordnung – ein Drittel der Personen, die sonst eine Förderung beantragen würden, betrifft. Wir können das aus einem Vergleich der Zahlen von Vorarlberg mit jenen von Tirol herauslesen.

Das Problem war, dass ursprünglich alle Länder, als wir die Artikel-15a-Vereinbarung unterzeichnet haben, befürchtet haben, dass, wenn sie die Vermögensgrenze im Bereich der 24-Stunden-Betreuung aufheben, das dann auch ausstrahlen würde auf die stationäre Betreuung. Da geht es um viel Geld. Als dann Vorarlberg und Nieder­österreich aus eigenen Erwägungen diese Vermögensgrenze abgeschafft haben, habe ich auch dieser Abschaffung zugestimmt. Laut Artikel-15a-Vereinbarung ist es so, dass die Länder nicht allein etwas tun können, sondern eine Vereinbarung mit dem Sozial­minister brauchen. Diese Vereinbarung habe ich getroffen.

Ich habe bei der Landeshauptleutekonferenz im ersten Halbjahr in Tirol auch allen Lan­deshauptleuten gegenüber erklärt, dass ich jedes Bundesland, das die Vermögens­grenze abschaffen oder erhöhen will, mit der Zustimmung des Sozialministeriums unterstützen würde. Davon haben zwischenzeitlich ja auch weitere Bundesländer, insbesondere Tirol, Gebrauch gemacht. Salzburg hat angekündigt, das zu tun. Auch Oberösterreich gibt ein Signal in diese Richtung.

 


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