Nachdem zwei Bundesländer es so gemacht hatten, zwei es angekündigt haben und Tirol eine Erhöhung wollte, meine ich, dass es Zeit ist, mit den Bundesländern Kontakt aufzunehmen, um wieder zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen. Das habe ich letzte Woche getan. Ich habe alle Landessozialreferenten angeschrieben und zu einem gemeinsamen Termin in der ersten Augustwoche eingeladen, mit der Frage, ob wir nicht in allen Bundesländern diese Vermögensgrenze abschaffen könnten. Das war mein Vorschlag gemeinsam mit einer Erhöhung der Förderung, um wieder zu einer österreichweit einheitlichen Lösung zu kommen. Diese kann nach dem heutigen Stand der Dinge nach meiner Überzeugung nur in einer Abschaffung der Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung liegen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Lugsteiner.
Bundesrätin Juliane Lugsteiner (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Meine Frage lautet: Wie hat sich das von Bundesminister Bartenstein erarbeitete Hausbetreuungsgesetz in der Praxis bewährt?
Präsident Jürgen Weiss: Herr Minister, bitte.
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das von Bundesminister Bartenstein erarbeitete und auch von Ihnen beschlossene Hausbetreuungsgesetz war Bestandteil eines Bündels von Neuregelungen zur 24-Stunden-Betreuung. Es hat die arbeitsrechtliche Grundlage geschaffen, damit 24-Stunden-Betreuung auch von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durchgeführt werden kann.
Sie wissen aufgrund der Zahlen, auch aufgrund dessen, was ich heute hier präsentiert habe – und das war auch von Anfang an bei der Regierungsvereinbarung klar –, dass es überwiegend die selbständige Pflege sein wird, die von den Personen genutzt werden wird, weil der Aufwand, der rein bürokratische und administrative Aufwand bei der selbständigen Pflege von den selbständigen Personen oder auch von einem Pflegeverein durchgeführt werden kann. Hingegen muss bei der unselbständigen Betreuung und Pflege die gepflegte Person als Arbeitgeber auftreten und hat damit eine Reihe von administrativen Verpflichtungen gegenüber dem Sozialversicherungsträger, Dienstgeberkonto et cetera, und das scheuen verständlicherweise viele Menschen. Daher wird das Selbständigenmodell noch stärker in Anspruch genommen, als wir es angenommen haben. Wir sind von einem Verhältnis von 80 Prozent selbständig zu 20 Prozent unselbständig ausgegangen. Tatsächlich ist es so, dass 97 Prozent das Selbständigenmodell und nur 3 Prozent das Unselbständigenmodell forcieren.
Das Hausbetreuungsgesetz, das dann einvernehmlich verabschiedet wurde, hat für die vergleichsweise wenigen unselbständigen Legalisierungen eine gute Grundlage geboten. Im Zuge der Evaluierung, die wir jetzt im Sommer vorgenommen haben, ergibt sich so wie auch beim Fördermodell eine Reihe von Adaptierungsnotwendigkeiten, die ich mit Minister Bartenstein am Dienstag kommender Woche auch besprechen werde.
Um ein Beispiel zu nennen, wo eine Adaptierung dringlich überlegt werden soll: Im Hausbetreuungsgesetz ist der Rhythmus eines zweiwöchentlichen Wechsels der Betreuungskräfte vorgesehen. Auch die Arbeitszeiten bauen auf diesem zweiwöchentlichen Wechsel auf. Nun gibt es aber Personen, die nicht alle zwei Wochen wechseln, sondern alle drei Wochen oder, wenn sie aus noch weiter entfernten Ländern, etwa aus Bulgarien oder Rumänien, kommen, sogar nur alle vier Wochen. Das erlaubt derzeit das Hausbetreuungsgesetz nicht. Da wird eine ernsthafte Diskussion zu führen sein, ob es nicht gute Gründe gibt, diese starre Zweiwochenregel etwas zu flexibilisieren. Darüber muss man unaufgeregt diskutieren. Ich werde das nächste Woche tun. Vielleicht wird dem Hohen Haus auch hiezu bald ein Entwurf für eine Novelle zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
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