BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 23

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Pflegegeldes in der Höhe von 5 Prozent zum 1. November 2008 erreichen könnten. Dann sollten wir produktiv über eine automatische Valorisierung diskutieren. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Wolfinger.)

 


Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur 3. Frage, 1634/M. Ich bitte den Frage­steller, Herrn Bundesrat Schennach, um die Verlesung seiner Frage.

 


Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist bemerkenswert, dass es bei den wichtigsten sozial­politischen Fragestellungen bis auf eine Ausnahme nur um Pensionsfragen geht. (Bun­desminister Dr. Buchinger: Es sind mehrere: Armutsbekämpfung, Pflege et cetera!)

Es gab eine Ausnahme! Aber ich komme nun zu meiner Frage.

1634/M-BR/2008

„In welcher Form werden die Behörden nunmehr nach Auslaufen der zynischen ‚Schwamm-Drüber‘-Regelung gegen jene Menschen vorgehen, die Betreuung benöti­gen, sich aber die bürokratische und teure, aber gesetzeskonforme Lösung ihres Problems nicht leisten können und daher weiter sogenannte illegale Betreuungskräfte beschäftigen müssen?“

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Bundesrat! Eine Korrektur: Ich habe vier Schwerpunktfelder genannt. Eines davon war der Bereich der Pensionen. Ich habe drei weitere genannt: Armutsbekämpfung an erster Stelle. Dann habe ich an zweiter Stelle die Pflegevorsorge genannt, an dritter Stelle, wie gesagt, die Pensionen und an vierter Stelle Arbeit für Menschen mit Beein­trächtigung. – Das als Korrektur, damit sich der bei Ihnen fehlerhaft entstandene Eindruck vielleicht noch verändert. (Rufe bei der SPÖ – in Richtung des Bundesrates Schennach –: Nicht zugehört!)

Zu Ihrer Fragestellung möchte ich auch eine Korrektur vornehmen, sehr geschätzter Herr Bundesrat: Die Amnestie-Regelung, die Sie „Schwamm-Drüber“-Regelung nen­nen, war keinesfalls zynisch. Sie war für die betroffenen Personen eine ganz wichtige Maßnahme, um Sicherheit zu erlangen in Bezug auf Kosten, die im Nachhinein entstehen und die nicht kalkulierbar und vor allem nicht bewältigbar sind.

Nach meiner Erinnerung – und die ist diesbezüglich sehr ausgeprägt – war es die Fraktion der Grünen, die diese „Pardonierungs-Regelung“ sogar als zu wenig weit­gehend kritisiert hat, und zwar im Ausschuss und auch im Nationalrat – beim Bun­desrat bin ich mir nicht sicher –, weil sie die arbeitsrechtlichen Ansprüche nicht beinhaltet hat. Also die Grünen haben nicht kritisiert, das es zu viel war – Zynismus ist gar nicht vorgekommen –, sondern sie haben beanstandet, dass diese Regelung zu wenig weit gegangen ist. Ich meine, wir haben mit dieser Regelung alles getan, was möglich war.

Was Sie in Ihrer Frage indizieren, nämlich, dass die Teuerung durch die Legalisierung für die Menschen nicht bewältigbar ist, möchte ich auch korrigieren, denn egal, ob legal oder illegal gepflegt und betreut wird, die Leistungen, die an die Pfleger und Betreuungspersonen zu gewähren sind, verändern sich in ihrer Höhe dadurch nicht, die bleiben gleich. Es wird nicht billiger, aber auch nicht teurer, was die Leistung an die Pfleger oder an die Betreuungspersonen betrifft, egal, ob eine Anmeldung zur Sozial­versicherung erfolgt oder nicht. Der Unterschied besteht in den jetzt bei der Legalisierung dazukommenden Sozialversicherungskosten.

 


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