BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 24

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Die Sozialversicherungskosten sollten – das war Konsens bei den Regierungsparteien, als wir dieses Fördermodell entwickelt haben – nach unseren Vorstellungen zu 80 Pro­zent über die Förderung aufgefangen werden, sodass etwa 20 Prozent als Eigenleis­tung übrig bleiben, die sich aber – ich kann nicht sagen, für den Großteil, ich vermute aber, für den Großteil – jedenfalls für einen guten Teil der Betroffenen deswegen reduzieren, weil nunmehr mit der Legalisierung die Pflege- und Betreuungskosten von der Steuer abgeschrieben werden können, abgesetzt werden können, und zwar nicht nur von der Steuer für die pflege- und betreuungsbedürftige Person, sondern auch für jene Angehörigen, die aus einer rechtlichen und ersichtlichen Verpflichtung heraus derartige Kosten übernehmen.

Da wird oft gesagt, das spiele für Pensionisten und Pensionistinnen keine Rolle, weil die ja nicht in der Steuerpflicht sind. Es beginnt die Steuerpflicht bei den Pensionen bei knapp über 1 100 € brutto. Und Gott sei Dank haben wir sehr, sehr viele Pensionis­tinnen und Pensionisten – es ist fast die Hälfte, nicht ganz die Hälfte –, die über Pensionen in dieser Höhe verfügen. Also auch durch die Steuerentlastung ist da eine erhöhte Leistbarkeit gegeben.

Ich habe schon kurz auf eine stattgefundene Evaluierung hingewiesen, die vor wenigen Tagen erst abgeschlossen wurde, wo jetzt noch ein bisschen nachgearbeitet wird, und die in den nächsten Tagen mit einem Endbericht endgültig abgeschlossen sein wird. Aus dieser Evaluierung geht hervor, dass bei der Förderhöhe, um dieses Ziel der 80-prozentigen Abdeckung zu erreichen, Adaptierungen erforderlich sind. Ich habe diese Adaptierungen bereits zur Diskussion gestellt, insbesondere den Vorschlag, bei der selbständigen Pflege für zwei Betreuungskräfte den Fördersatz von 225 € auf 350 € monatlich zu erhöhen. In jenem Fall, wo Pflege- und Betreuungskräfte im Haushalt zwei Personen – auch das gibt es – betreuen, schlage ich vor, den Fördersatz sogar auf 530 € zu erhöhen. Bei der unselbständigen Pflege soll der Fördersatz für Be­treuungskräfte von derzeit 800 € auf 1 100 € erhöht werden, im Fall der Betreuung von zwei Personen auf 1 200 €.

Das ist natürlich, weil es eine Artikel-15a-Vereinbarung ist, mit den Ländern neu zu ver­handeln. Entsprechende Gespräche wird es in der ersten Augustwoche geben. Ich bin hoffnungsfroh, dass wir da zu einer Verbesserung kommen werden.

Mir ist es wichtig, dass diese Verbesserungen auf Basis von empirischen Werten erfolgen und nicht auf Zuruf oder aus sonstigen Erwägungen, die mit den betroffenen Personen und ihren Notlagen oftmals nicht in dem Zusammenhang stehen, wie das für eine sachgerechte Lösung erforderlich wäre. (Beifall bei der SPÖ.)

Eine weitere Verlängerung der „Pardonierungsregelung“ oder Amnestie-Regelung halte ich auf keinen Fall für angemessen, denn da muss man schon auch sehen – ich sage das auch in Richtung des einen oder anderen Kollegen von der Österreichischen Volkspartei, wo vereinzelt derartige Überlegungen angestellt werden –, dass die Amnestie-Regelung, die zweimal verlängert worden ist, den Hintergrund hatte, dass es noch kein Legalisierungsmodell gab oder dass das Legalisierungsmodell noch nicht ausreichend bekannt war und damit noch nicht in großem Umfang angenommen worden ist. Das war die Situation im Sommer 2007: Da war das Legalisierungsmodell weder bekannt, noch ist es angenommen worden.

Das war die Situation aber auch noch zum Jahreswechsel 2007/2008. Da war das Legalisierungsmodell zwar schon bekannt, aber es gab diesbezüglich noch viel Verunsicherung. Die Inanspruchnahme lag bei knapp über 900 Fällen, sie war also noch bescheiden. Aber jetzt, zur Jahresmitte 2008, wo wir über 10 000 Legalisierungen haben – das erfolgreichste Legalisierungsprojekt der Geschichte der Republik, soweit ich das überblicke –, von einer weiteren Verlängerung der Amnestie-Regelung zu


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