BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 26

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Das bedeutet eine Systemumstellung. Es hat eine große Arbeitsgruppe des Sozial­ministeriums daran ein Jahr lang gearbeitet. Entsprechende Vorschläge liegen vor. Ich werde diese in den nächsten Wochen endredigieren und auch bald zur Diskussion stellen. Diese Überlegungen zielen darauf ab, die Leistungen für Pflege und Betreuung von Menschen in einen Pflegefonds überzuführen, der aus unterschiedlichen Mitteln gespeist wird, und so für die betroffenen Personen Sicherheit zu schaffen. Das soll in Anbetracht der Entwicklungen in den nächsten Jahren auch für die Gebietskör­per­schaften eine stabile Finanzgrundlage sichern.

Wie Sie wissen, gibt es ähnliche Vorschläge auch von unserem Regierungspartner. Es wird sicher eine produktive Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten, wahr­scheinlich auch nach einer neuen Regierungsbildung, in welcher Zusammensetzung auch immer, darüber geben, ein neues Modell einer nachhaltigen Finanzierung der Pflegevorsorge zu entwickeln. Was wir jetzt an Vorarbeiten dazu leisten können, das tun wir bereits, und wir werden in wenigen Wochen das Ergebnis dieser Arbeit prä­sentieren.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Walter Mayr.

 


Bundesrat Walter Mayr (ÖVP, Niederösterreich): Wie viele Förderanträge für die 24-Stunden-Pflege zu Hause liegen mit heutigem Stichtag vor? Wie viele wurden be­willigt – getrennt, selbständig und unselbständig?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesrat, ich kann diese Frage zum Großteil, aber nicht im geforderten Detaillierungsgrad beantworten, werde das, was ich nicht be­ant­worten kann, aber schriftlich nachreichen.

Mit Stand 18. Juli, dem Erhebungstag, wurden 1 732 Anträge auf Förderung ein­gebracht. Fast alle diese Anträge betreffen zwei Personen. Das heißt, eine betreute Person, ein Haushalt, bringt einen Förderantrag ein, die Förderung ist aber für zwei Betreuungskräfte. Wenn Sie diese Zahl in Verbindung setzen wollen mit der Zahl der legalisierten Betreuungspersonen, müssen Sie die jetzt von mir genannten Zahlen jeweils verdoppeln, um diesen Vergleich darzustellen.

Also: Genau 1 732 Anträge wurden für etwa 3 000 Beschäftigte eingebracht. Davon wurden 897 Anträge für knapp 1 700 Beschäftigte positiv entschieden. 168 Anträge mussten aufgrund von Gründen wie Vermögen, Einkommen, Fehlen der 24-Stunden-Betreuung oder Ehegattin abgewiesen werden. Weitere 667 Anträge stehen in Bear­beitung.

Vor allem in den letzten Wochen sind sehr viele Neuanträge eingelangt. Im Juni und Juli waren es alleine 675 an der Zahl. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die För­deranträge erst dann gestellt werden können, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen, auch jene von der Sozialversicherung. Meistens gibt es einen zwei­monatigen Abstand bis zur Legalisierung der Kräfte, bevor dann der Förderantrag gestellt wird.

Also derzeit sind für etwa ein Drittel, für nicht ganz ein Drittel der Betreuungskräfte Förderanträge gestellt worden. Wenn wir den Timelag dazurechnen, gehen wir davon aus, dass wir in den nächsten zwei, drei Monaten für etwa 5 000 Betreuungskräfte Förderanträge erhalten. In den Budgetkalkulationen gehen wir für den Jahres­wechsel 2008/2009 von etwa 10 000 geförderten Personen aus.

Eine Aufschlüsselung in selbständige und unselbständige Betreuung kann ich leider nicht vornehmen; diese Unterlagen liefere ich nach.

 


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