BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 27

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Präsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Vladyka.

 


Bundesrätin Christa Vladyka (SPÖ, Niederösterreich): Geschätzter Herr Bundes­minister! Ist es dem für die Einhaltung arbeits- und gewerberechtlicher Vorschriften zuständigen Minister Bartenstein gelungen, die Menschen vor Ort über die not­wen­di­gen Schritte und Konsequenzen hinsichtlich der Anmeldung ausreichend zu infor­mieren?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Bundesrätin! Das ist deswegen eine sehr heikle Frage, weil die Abgrenzung von selbständiger Betreuung und unselbständiger Betreuung im Einzelfall eine nicht unkomplizierte Rechtsfrage ist, aus deren allfälliger falscher Beantwortung sich aber für die betroffenen Personen große Konsequenzen, auch in finanzieller Hin­sicht, ergeben können. Daher ist die Information, gerade zur Abgrenzung, zur richtigen Gestaltung, eine ganz, ganz wichtige Bringschuld der Politik und der Ministerien.

Nach meinem Wissensstand hat Minister Bartenstein zwei Informationsbroschüren vorgelegt, und zwar eine zum Hausbetreuungsgesetz und eine zur Gewerbeordnung. Diese Informationsbroschüren sind nach Überzeugung meiner Experten auf einem guten Niveau. Wir haben in beiden Ministerien auch eine Homepage, wo wir das auch verlinken. Dort gibt es Antworten auf die wesentlichen Fragen.

Die Breite des Informationsangebotes, wie es sie im Sozialministerium gibt, nämlich wirklich sehr umfassend, habe ich im Wirtschafts- und Arbeitsministerium bis jetzt nicht gesehen. Aber vielleicht ist im Hintergrund da mehr gelaufen, als von mir wahr­genommen werden konnte.

Ich halte es – das möchte ich wirklich betonen – in Bezug auf die arbeits- und gewer­berechtlichen Fragen, die sich für die einzelnen betroffenen Personen oft sehr diffizil darstellen, für sehr, sehr wichtig, ein Beratungs- und Informationsangebot möglichst hoher Qualität und großer Quantität zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Personen nicht einmal vor bösen Überraschungen stehen.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Innerhalb der Bundesländer gibt es große Unterschiede für Regressforderungen von Familienangehörigen.

Meine Frage lautet: Wann werden Sie eine bundeseinheitliche Regelung zur Abschaf­fung der Regressforderung an Angehörige von Pflegebedürftigen vornehmen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesrat Ing. Kampl! Die Frage des Regresses spielt derzeit in zwei großen Materien eine Rolle: im Bereich der Sozialhilfe und im Bereich der stationären Betreuung.

Im Bereich der Sozialhilfe ist es gelungen, mit der 15a-Vereinbarung, die jetzt zur Unterschrift bei den Landeshauptleuten vorliegt – der Kärntner Landeshauptmann hat noch nicht unterschrieben; ich hoffe, er tut es bald; ich lade ihn wirklich freundlich dazu ein! (Bundesrat Konecny: Der hat mit 15a-Vereinbarungen ein Problem! – Heiterkeit bei der SPÖ) –, den Regress von Sozialhilfebeziehern, wenn sie später zu Einkommen oder Vermögen gelangen, de facto abzuschaffen. Ich bedanke mich bei den Ländern dafür!

 


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