BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 35

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könnte und dort beschlossen werden könnte, dass ich beauftragt werde, diese Artikel-15a-Vereinbarung zu unterschreiben und dann dem Nationalrat und Bundesrat zuzu­leiten. Das wäre, unabhängig von dem dann folgenden Wahlkampf, ein deutliches Signal, dass Armutsbekämpfung in jeder politischen Situation ein ernsthaftes Anliegen der politischen Parteien ist.

 


Präsident Jürgen Weiss: Wird trotzdem noch eine Zusatzfrage gewünscht?

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, werde ich die Zusatzfrage etwas kürzer formulieren.

Herr Bundesminister! Die Vorarlberger Bundesräte haben eine Anfrage bezüglich Ein­beziehung der behinderten Menschen in die Mindestsicherung gestellt. Diese Anfrage wurde noch nicht beantwortet, deshalb geht meine Frage in diese Richtung:

Inwieweit sind Sie dafür, auch die behinderten Menschen in die Mindestsicherung einzubeziehen, damit sie dann auch in die Sozialversicherung mit einbezogen werden und so weiter?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Bundesrat, die vollständige Einbeziehung behinderter Menschen in den umfassenden Sozialschutz in Österreich ist zwar auf der allgemeinen Ebene gesetzlich gegeben, es gibt auch ein Diskriminierungsverbot, aber dennoch wissen wir, dass insbesondere bei behinderten Menschen, die in Werkstätten, tagesstrukturierten Einrichtungen tätig sind, im Regelfall keine volle Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt, sondern ein Taschengeld gewährt wird und diese Personen daher später auch keinen Anspruch auf eine Pension haben.

Und ich denke, das ist ein Punkt, der wiederum zur Vervollständigung des Sozial­schutzes in Österreich in der kommenden Legislaturperiode angegangen werden muss. Ich habe in diesen eineinhalb Jahren bei zwei Sozialreferententagungen auch darüber Gespräche geführt. Es ist dazu eine Arbeitsgruppe der Sozialreferenten angeregt worden, die bislang noch keine Ergebnisse gebracht hat. Auch hier ist es ja so, dass die Zuständigkeit über die Landesbehindertengesetze unmittelbar bei den Ländern liegt. Die Möglichkeit, im ASVG eine Anmeldung von behinderten Menschen zur Sozialversicherung vorzunehmen, auch wenn die Arbeitsfähigkeit bei weniger als 50 Prozent liegt, ist grundsätzlich gegeben, aber es ist hier noch eine Reihe von Abstimmungen mit den Ländern vorzunehmen, damit sowohl in das gesamte System der Sozialversicherung als auch in das System der bedarfsorientierten Mindest­sicherung behinderte Menschen besser als bisher einbezogen werden können.

 


Präsident Jürgen Weiss: Die nächste und gleichzeitig letzte Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Blatnik.

 


Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Geschätzter Herr Minister! Gospod minis­ter! Welche Vorteile – außer diesen drei Meilensteinen, die Sie schon genannt haben – würde die bedarfsorientierte Mindestsicherung für Betroffene bringen?

 


Präsident Jürgen Weiss: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Es ist tatsächlich so, dass noch eine Reihe von Vorzügen mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung verbunden ist, etwa dass die Regelungen bei der Vermögensfreigrenze aus Sicht der Betroffenen nunmehr moderater gestaltet sind, nämlich ein Vermögensfreibetrag von 3 500 € und eine sechsmonatige Schonfrist bei verwertbarem Vermögen. Wir haben


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