BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 36

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hier eine Lösung, die sich in Wien bewährt hat, nachgebildet, und alle Bundesländer sind damit einverstanden.

Oder: die Möglichkeit der Antragseinbringung beim Arbeitsmarktservice, um auch damit Hürden im Zugang abzubauen.

Die Besserstellung von Alleinerziehenden gegenüber dem bisherigen System ist auch ganz, ganz wesentlich, weil die Alleinerziehenden nun so gestellt sind, wie wenn sie als ein Bezieher von Sozialhilfe gewertet werden, und nicht mehr den verringerten Prozentsatz erhalten. Das wird also eine deutliche Verbesserung für Alleinerziehende bringen. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe bereits die automatische Anpassung der Mindeststandards an die Aus­gleichszulagengrenze genannt. Dazu kommen aber auch noch mehr Rechtssicherheit durch optimierte Verfahrensbestimmungen und eine Verkürzung der Entscheidungsfrist der Behörde von sechs Monaten auf drei Monate. Und auch die flankierenden Maß­nahmen, wie der Mindestlohn und der Ausbau der mindestsichernden Elemente im Arbeitslosenversicherungsgesetz, sind anzuführen, wo die entsprechenden Verbes­serungen für BezieherInnen von Notstandshilfe auch ein Ausmaß von mehreren Dutzend Euro im Monat ausmachen werden, weil die Nettoersatzrate erhöht wird und weil auch die Anrechnungsbestimmungen beim Familieneinkommen zumindest die bedarfsorientierte Mindestsicherung vom Familiensatz her zugrunde legen.

Ich bin darüber hinaus der Meinung, dass die Tatsache, dass wir nunmehr einheitliche Mindeststandards für alle Bundesländer in Österreich haben, auch gar nicht genug hervorgehoben werden kann, denn mir sind bislang nur eine Handvoll – es sind nicht mehr – Menschen in Österreich bekannt, die das gesamte Sozialhilferecht der Länder beherrschen. Das kann fast niemand, weil das so unterschiedlich und vielfältig ist. In Hinkunft aber wird in ganz Österreich relativ gleichartig beraten werden können, was denn die mindestsichernden Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung sind. Auch das ist ein wesentlicher Fortschritt, den wir mit aller Kraft anstreben und auch erreichen sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zur 6. Anfrage.

Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mitterer, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich werde meine Frage nicht umformulieren, aber ich möchte eingangs Herrn Präsidenten Weiss und Frau Vizepräsidentin Neuwirth dafür danken, dass sie einen konkreten Vorschlag gemacht haben, dass die nun acht Mitglieder des Bundesrates ohne Fraktions überproportional bei den Zusatzfragen und sehr gerecht bei den Hauptfragen beteiligt worden sind. Das wird sicherlich zur Belebung der Fragestunde beitragen. Danke vielmals!

Herr Bundesminister, nun meine Frage:

1630/M-BR/2008

„Welche konkreten Maßnahmen werden Sie angesichts der bisher nur zirka 8 000 angemeldeten Betreuungs- und Pflegekräfte setzen, um die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen endlich leistbar zu machen?“

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesrat! Erlauben Sie mir, außerhalb des Protokolls noch zu sagen: Ich wurde gerade von meinem Büro informiert, dass


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