BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 38

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letzten Jahren gar nicht oder nur unzureichend erhöht wurde und die Betroffenen schon allein aufgrund der hohen Inflation eine Erhöhung dringend brauchen würden?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Frau Bundesrätin! Ich teile Ihre Feststellung, dass die Notwendigkeit einer raschen Pflegegelderhöhung aus Sicht der Betroffenen wirklich evident ist. Es gibt auch einen Beschluss sowohl der Landeshauptleute bei der Konferenz in Innsbruck als auch der Landessozialreferenten bei der Konferenz in Langenlois – beide aus dem heurigen Jahr –, dass diese Erhöhung des Pflegegeldes rasch, sprich noch 2009, und in einer großen Höhe erfolgen soll. Die Länder stellen sich hier eine zweistellige Erhöhung des Pflegegeldes vor.

Im Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP wurde nach langer Diskussion eine einmalige Anpassung, Valorisierung des Pflegegeldes selektiv nach Pflegestufen vereinbart. – Der Vorschlag, den ich in einem Gesetzentwurf gemacht habe, ist, das Pflegegeld generell, über alle Pflegestufen, um 5 Prozent zu erhöhen; und zwar des­wegen nicht selektiv, sondern generell einmal um 5 Prozent, weil die Inflation – und als Ausgleich für diese Entwertung ist ja diese Erhöhung gedacht – ja alle Pflegegeld­bezieherInnen, unabhängig von der Einstufung, trifft. Also diese Abgeltung um 5 Pro­zent sollte nach meiner festen Überzeugung für alle gleichermaßen erfolgen. Das wird auch von den Behindertenverbänden und den anderen betroffenen Verbänden in höchstmöglichem Ausmaß unterstützt.

Dennoch meine ich, dass dem Auftrag des Regierungsübereinkommens nach selek­tiver Erhöhung insofern Rechnung getragen wird, als für demenzerkrankte Personen – und das sind in Österreich nach den vorliegenden Schätzungen etwa 100 000 – eine besondere Erhöhung vorgenommen werden soll, nämlich eine Zusatzbelastung abgegolten werden soll, die im Regelfall oder bei 50 Prozent und mehr zu einer Verbesserung der Einstufung um eine Pflegestufe führt, und weitere Verbesserungen bei schwerbehinderten Kindern und Jugendlichen erfolgen sollen.

Die Hauptargumente des Koalitionspartners bisher, dem nicht zuzustimmen, waren zum einen, dass diese Differenzierung nicht selektiv genug ist, dass für die Pflege­geldstufen 6 und 7 noch eine Sondererhöhung vorgenommen werden sollte. – Darüber werde ich am Dienstag mit Minister Bartenstein verhandeln. Aus meiner Sicht ist das vorstellbar. Nur braucht es dann auch zusätzliche Mittel. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir die Sondererhöhung für die Pflegestufen 6 und 7 zu Lasten der Pflege­stufen 1, 2 oder 3 vornehmen, denn das würde bedeuten, dort die Inflationsabgeltung nicht in einem angemessenen Ausmaß durchzuführen. Aber darüber wird zu ver­handeln sein.

Der zweite Grund, warum der Koalitionspartner – genauer gesagt: der bisherige Koalitionspartner – bisher nicht zugestimmt hat, ist darin zu sehen, dass der von mir vorgeschlagene Zeitpunkt 1.11.2008 – entsprechend der vorgezogenen Pensions­an­passung – aus Sicht der Österreichischen Volkspartei bislang auf den 1.1.2010 hätte verschoben werden sollen. Ich halte das nicht für angemessen. Wir haben zwar im Regierungsübereinkommen keinen Zeitpunkt genannt, aber wenn die Legislatur­periode, wie geplant, vier Jahre gedauert hätte, dann wäre der 1.1.2009 gerade die Mitte der Legislaturperiode gewesen, und das wäre aus meiner Sicht fair und gerecht gewesen. Vielleicht kommt es bei den Verhandlungen in der kommenden Woche hier zu einer Einigung.

Und das dritte – von Seiten des Finanzministeriums und des Wirtschaftsministeriums vorgebrachte – Argument war, dass die Erhöhung von 5 Prozent, wie ich sie vorgeschlagen habe, im Budget keine Deckung findet. Da, denke ich mir, ist es


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