BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 39

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zwischenzeitlich gelungen, die beiden Regierungskollegen davon zu überzeugen, dass das im Budgetfahrplan doch eine Deckung findet und hier keine zusätzliche Dotierung erforderlich ist, sondern diese Pflegegelderhöhung aus der Dotierung des Sozial­budgets, wie wir es uns im Regierungsfahrplan vorgenommen haben – sprich 400 Mil­lionen im Jahr 2010, 285 Millionen im Jahr 2009 an zusätzlichen Mitteln –, auch be­deckt werden kann.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Hensler gemeldet. Ich bitte um die Frage.

 


Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Meine Frage lautet: Treten Sie wie die Österreichische Volkspartei für eine Erhöhung der Förderungen für Pflegekräfte im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung ein?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesrat! Ja, eine derartige Erhöhung der Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung habe ich in den letzten Tagen auch mit Schreiben an die Sozialreferenten und -referentinnen der Länder vorgeschlagen, und ich habe auch zu einem Treffen eingeladen.

Im Unterschied zu den Vorschlägen, die aus politischen Parteien oder aus ver­schiedenen Einrichtungen in den letzten Wochen und Monaten gekommen sind, war es für mich wichtig, das Ergebnis der Evaluierung abzuwarten, um eine solide empirische Grundlage zu haben, um eine Erhöhung vorzunehmen. Denn wir dürfen ja nicht übersehen: Die jetzige Förderhöhe bei der selbständigen und bei der unselbständigen Betreuung wurde einvernehmlich zwischen den beiden Regierungsparteien vereinbart. Das war auch die Grundlage für die Beschlüsse im Nationalrat und im Bundesrat; es sollte hier mit der entsprechenden Sorgfalt eine Änderung durchgeführt werden.

Jetzt, nach den vorliegenden Evaluierungsergebnissen, laufen die Gespräche mit den Ländern. Ich hoffe – und unterstütze das mit aller Kraft –, dass es zu einer Erhöhung der Förderung kommen wird. Die betroffenen Personen haben – das war ein Ergebnis der Evaluierung – den Eindruck, dass die Förderhöhe, die derzeit gewährt wird, 225 € und 800 €, nicht den Bedürfnissen entspricht, zumal die Verbesserungen aus dem Steuerausgleich erst mit einem Jahr oder eineinhalb Jahren Verzögerung wirksam werden und für die betroffenen Personen jetzt eben noch nicht wirksam sind.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte gerne wissen, welche Maßnahmen Sie gesetzt haben, um andere Formen der Pflege zu forcieren, wie zum Beispiel die mobile Pflege oder „Betreubares Wohnen“ bis hin zur stationären Pflege.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesrätin Kerschbaum! Die von Ihnen genannten Pflegeformen fallen grundsätzlich in die Kompetenz der Länder und Gemeinden. Dennoch versucht das Sozialministerium, auch hier im Sinne einer Entwicklungs- und Koordinationsarbeit zu Verbesserungen zu kommen. Ich nenne an erster Stelle im Bereich der stationären Betreuung die Initiative, die wir in Abstimmung mit den Ländern gestaltet haben, um zu Qualitätssicherung in der stationären Betreuung zu kommen.

 


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