BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 40

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Wir haben seit nunmehr zwei Jahren gemeinsam mit dem Dachverband der Alten- und Pflegeheime ein Projekt aufgesetzt, das wir in allen Bundesländern in Pilotversuchen, die entweder schon seit wenigen Wochen laufen oder in Bälde beginnen werden, auch erproben. Dabei geht es darum, in einer Fremd- und Selbstbewertung die Qualität der Leistungserbringung aus Kundensicht laufend zu evaluieren und zu verbessern.

Im Bereich der teilstationären Betreuung haben wir jetzt in der Novelle zum Bundes­pflegegeldgesetz, die im Ministerrat noch nicht beschlossen wurde, wo auch die Pflegegelderhöhung beinhaltet ist, eine Möglichkeit, in § 21a Bundespflegegeldgesetz stärker auch bei der teilstationären Pflege und Betreuung Unterstützung zu gewähren, auch finanzielle Unterstützung. Das wird aber erst nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten – das Ganze wird sich durch das Scheitern der Koalitionsregierung natürlich verzögern – 2009/2010 realisiert werden können, weil ja ein Budget 2009/2010 vorerst jedenfalls nur als Provisorium zur Verfügung stehen wird.

Insgesamt geht es im Rahmen der Gesamtneukonzeption der Pflegevorsorge auch in neuen Finanzierungsmodellen, Stichwort „Pflegefonds“, darum, die Möglichkeiten zu nutzen, die Qualität, die Leistungserbringung, die Förderhöhen in den Ländern weiter zwar nicht zu vereinheitlichen – das wird nicht möglich sein –, aber näher aufeinander hinzubewegen und nicht eine weitere Auseinanderentwicklung einzuleiten. Das ist mit den Ländern meistens nur dann möglich, wenn der Bund eine zusätzliche finanzielle Leistung und auch andere Leistungen anbietet. Das sind die Erfahrungen, die nicht nur ich, sondern auch meine Vorgänger und Vorgängerinnen gemacht haben. Aber im Zusammenhang mit der generellen Neukonzeption der Pflegevorsorge sollte es auch hier zu Verbesserungen kommen können.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bevor wir zur 7. Anfrage kommen, weise ich darauf hin, dass wir für die beiden noch offenen Fragen samt Zusatzfragen 16 Minuten Zeit haben, da ich die Fragestunde um 11 Uhr zu beenden gedenke.

Wir kommen nun zur 7. Anfrage. Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Hladny, um die Anfrage. – Bitte.

 


Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Bundesminister!

1633/M-BR/2008

„Wie ist Ihre Bilanz bezüglich der Tätigkeit als Konsumentenschutzminister?“

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesrätin Hladny! Der Konsumentenschutz ist, wie Sie wissen und wie ich auch nicht müde werde, immer wieder zu betonen, eine Quer­schnittangelegenheit, wo die unmittelbare legistische Kompetenz des Konsumenten­schutzministers eine sehr bescheidene ist, nämlich Produktsicherheit in einem grenz­überschreitenden Bereich. Ansonsten ist die Tätigkeit des Konsumentenschutzes Beratungs-, Informationstätigkeit auf der einen Seite, Klagstätigkeit durch den VKI und das Aufzeigen und Verhandeln mit Partnerministerien auf der anderen Seite, um in deren Gesetzen zu Verbesserungen zu kommen.

Das ist auf der rechtlichen Ebene in diesen eineinhalb Jahren in einigen Bereichen gelungen. So ist etwa mit einer Novelle zum Gesetz gegen den unlauteren Wett­bewerb, dem UWG-Gesetz, eine Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken erfolgt, wo insbesondere Auskunftsansprüche seitens klagsbefug­ter Verbände verbessert worden sind.

 


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