BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 41

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Wir hätten auch von Seiten des Konsumentenschutzes eine Abschöpfung unrecht­mäßig erzielter Gewinne der Unternehmen vorgeschlagen, aber da sind wir leider bislang noch zu keinem Ergebnis gekommen. Das wird noch mit dem Wirtschafts­minis­ter verhandelt. Aus Sicht des Justizministeriums haben wir hier eine Unter­stützung durch das Bauträgervertragsgesetz. Durch eine Novelle dazu wurden Vorauszahlun­gen der Konsumenten für die Schaffung von Eigenheimen besser abgesichert in der Weise, als nunmehr die entsprechenden Zahlungen nur nach Baufortschritt zu erfolgen haben, wodurch das Risiko der Insolvenz oder eines Baustopps erheblich abgesichert wird.

Im Bereich der Personenbetreuung haben wir über Verordnung Mindestkonsumenten­schutzstandards für betreuungsbedürftige Personen festlegen können. Auch verbes­serte Rechte für behinderte Flugreisende konnten auf europäischer Ebene erreicht werden.

Bei der Produktsicherheit habe ich selbst zwei Verordnungen zum verbesserten Kinderschutz von Feuerzeugen in Kraft setzen können. Es gibt nunmehr auch eine Bewegung in Bezug auf Magnetspielzeug. Hier ist freilich die Frau Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend zuständig.

Zu den laufenden Vorhaben gehört auch eine Verbesserung im Bereich des Privat­konkursrechts. Da gibt es von den letztjährigen Wilhelminenberg-Gesprächen ganz interessante Entwicklungen gemeinsam mit dem Justizministerium. Aber hier ist auch von Seiten der Wirtschaft eine Interessenabwägung gegeben, die sehr zähe Verhand­lungen indiziert. Es werden etwa Änderungen im Bereich von Inkassokosten und Verzugszinsen leichter erreichbar sein und auch ein erleichterter Zugang von Personen zum Privatkonkurs gegeben sein.

Verbesserungen der kollektiven Rechtsdurchsetzung sind vorderhand an Bedenken der Wirtschaft gescheitert. Hier geht es um die so genannte Gruppenklage, wo die Zahl der Personen, die unbedingt erforderlich sind, noch sehr strittig ist. Aus Sicht des Konsumentenschutzes wären 50 eine sinnvolle Grenze. Die Wirtschaft hat bei 200, 250 angesetzt. Wir diskutieren jetzt zwischen 80 und 150. Vielleicht kommt es in der nächsten Legislaturperiode noch zu einer Verbesserung.

Neben dieser Rechtsetzung gewinnt die Durchsetzung und Information über Möglich­keiten der Konsumenten und Konsumentinnen zunehmend an Bedeutung. Es ist in den abgelaufenen eineinhalb Jahren gelungen, eine Reihe von teils spektakulären höchst­gerichtlichen, aber auch erstinstanzlichen Urteilen in unterschiedlichen Bereichen von Heimverträgen bis zu Versicherungsverträgen zu erreichen. Das ist für viele tausende, ja zehntausende Konsumenten und Konsumentinnen dann der Ansatz für eine ver­besserte Rechtsposition für Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sodass ich insgesamt mit der Bilanz auch im Konsumentenschutzbereich durchaus zufrieden bin und mein Hauptaugenmerk in einer Folgelegislaturperiode vor allem auf die Verbesserungen in der kollektiven Rechtsdurchsetzung und beim unlauteren Wettbewerb legen möchte.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Was sind die wichtigsten Vorhaben in der nächsten Zeit? – Sie haben diese Frage teilweise schon beantwortet.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Im Bereich der Rechtsetzung ist es wirklich die kollektive Rechtsdurchsetzung, Grup­penklagen, Sammelklagen. Da gibt es Verbesserungsmöglichkeiten, wie ich sie bereits angedeutet habe, aber auch beim unlauteren Wettbewerb. Auf europäischer Ebene


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