sind die Normen der EU weiter zu unterstützen, damit sie sich verbrauchergünstig weiterentwickeln.
Im Bereich der Rechtsdurchsetzung werden wir die bestehenden Klagsprojekte weiterführen und überlegen auch eine Ausweitung in Bereichen, die konsumentenschutzpolitisch besonders relevant sind. Das hängt aber auch mit der Budgetierung des Ressorts in den nächsten Jahren zusammen. Da muss man nach dem Budgetprovisorium auch ein bisschen die neuen Budgetverhandlungen abwarten.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Jany gemeldet. Ich bitte darum.
Bundesrat Reinhard Jany (ÖVP, Burgenland): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet: Erachten Sie die Kompetenzen als Konsumentenschutzminister für ausreichend?
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Bundesrat! Sie fragen mich offen, ich antworte Ihnen offen: Nein. (Heiterkeit.) Ich würde mir als Konsumentenschutzminister, egal, wer diese Funktion in Folge bekleiden wird, eine stärkere Position wünschen – wenn schon nicht in der alleinigen Normsetzung, so doch in der verbesserten Mitwirkung bei Gesetzen und bei Verordnungen. Es ist natürlich auf der einen Seite ein durchaus auch angenehmer Zustand, weil man überall kritisieren und hinweisen kann, aber unbefriedigend wird es dann, wenn aus dieser Kritik und aus diesen Hinweisen keine Verbesserungen resultieren und man auch als Konsumentenschutzminister oder -ministerin keine Möglichkeit hat, diese Verbesserungen selber einzuleiten.
Daher ein klares Ja auf diese Frage. Vielleicht kann in einer kommenden Legislaturperiode diese Zuständigkeit des Konsumentenschutzministeriums ausgeweitet werden.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Herbert gemeldet. Ich bitte darum.
Bundesrat Werner Herbert (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Sie haben es in der Beantwortung der Hauptfrage teilweise schon angerissen: Es gibt derzeit zwei Hauptproblemfelder, so genannte Dauerbrenner für die Konsumentenschützer, über Jahre hinweg schon. Das eine sind Probleme bei Vertragsrücktritten im Dienstleistungsbereich, das andere ist ein eindeutiger Verbesserungsbedarf bei Rückgabe- und Umtauschrechten für Konsumenten.
Daher meine Frage: Welche konkreten Maßnahmen haben Sie zur Verbesserung für die Konsumenten in dieser Situation angestrebt? Und: Welche zukünftigen Maßnahmen sind in diesem Bereich noch beabsichtigt?
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Werte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesrat! In diesem Bereich sind einige Verbesserungen gelungen, wie ich in der ersten Anfragebeantwortung dargelegt habe. Es gibt hier noch einen breiten Spielraum für Verbesserungen, der freilich – dazu bekenne ich mich – vor allem auf EU-Ebene einzufordern ist, weil diese Rücktrittsrechte national sehr verstreut und unterschiedlich geregelt sind. Es wäre ein großer Fortschritt, wenn es da EU-weit zu einer Harmonisierung kommen könnte. Das wird ein Schwerpunkt der internationalen Tätigkeit, der EU-Tätigkeit eines kommenden Konsumentenschutzministers sein.
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