BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 46

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11.03.30Antrag gemäß § 19 Abs. 3 GO-BR

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Ich gebe weiters bekannt, dass mir ein Antrag der Bundesräte Einwallner, Spiegelfeld-Schneeburg, Kolleginnen und Kollegen vorliegt, gemäß § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung den Ausschuss für Bürger/innen, Rechte und Petitionen mit der weiteren Vorberatung der Petition 22 betreffend „Taxi- und Mietwagenlenker/In Schlepper Ja – Nein“, überreicht von Bundesrat Wolfgang Schimböck, zu betrauen.

Ich lasse über diesen Antrag sogleich abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

11.04.11Behandlung der Tagesordnung

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Aufgrund eines mir zugekommenen Vor­schlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2, 3 und 4, 7 bis 11, 12 bis 15 sowie 17 und 18 unter einem zu verhandeln.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.

11.04.291. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird (587 d.B. und 621 d.B. sowie 7985/BR d.B.)

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (564 d.B. sowie 7986/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 1 und 2 ist Herr Bundesrat Reisenberger. Ich bitte um die Berichte.

11.05.02

 


Berichterstatter Harald Reisenberger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumen­tenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz geändert wird. Die schriftlichen Unterlagen liegen Ihnen vor.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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