BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 47

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Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch hier liegen Ihnen die schriftlichen Unterlagen vor.

Der Ausschuss für Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z. 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Einwallner. Ich erteile ihm das Wort.

 


11.06.36

Bundesrat Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister, Sie haben das Thema in der Fragestunde schon ganz kurz gestreift: dass Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit die Möglichkeit hatten, dieses Abkommen, das wir hier debattieren und über das wir heute sprechen, in New York zu unterzeichnen. Genau dieses Unterzeichnen des Abkommens und das Ratifizieren haben zur Folge, dass es zu einer Änderung des Bundesbehindertengesetzes kommt.

Österreich hat sich im Rahmen der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen verpflichtet, einen zusätzlichen und weiteren Über­wachungsmechanismus einzurichten. Diese zusätzliche Aufgabe wird durch eine Ausweitung der Befugnisse des Bundesbehindertenbeirates erreicht. Dies ist eigentlich der wesentlichste Teil der heutigen Änderung des Behindertengesetzes.

Ich bin der Meinung, dass es ein ganz wichtiger und richtiger Schritt ist, diese UN-Konvention zu beschließen und zu ratifizieren. Mit diesem Übereinkommen wird in vielen Ländern der Erde der Zugang zu elementaren Grundrechten, zu Bürgerrechten und zu Menschenrechten für Menschen mit Behinderungen sichergestellt. Diese vorliegende UN-Konvention bedeutet einen sehr, sehr wichtigen und entscheidenden Paradigmenwechsel: Menschen mit Behinderungen werden nicht länger als Hilfs­empfänger oder als Bevormundete behandelt, sondern haben jetzt Rechte, die sie selbst ausüben können.

Ich glaube auch, dass man bei solch einer Gelegenheit, wenn man über ein inter­nationales Abkommen spricht, darauf hinweisen darf und soll, dass in Österreich schon sehr viele Initiativen über die Parteigrenzen hinweg gesetzt wurden. Die Initiative „Licht für die Welt“ ist eine davon, die sich mit den Rechten von Behinderten auseinan­dergesetzt hat.

Im Entwicklungszusammenarbeitsgesetz wurde verankert, dass man in der Entwick­lungsarbeit auch Wert darauf legt, dass Projekte, mit denen es zu Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen kommt, entsprechend berücksichtigt werden. Weltweit gibt es zirka 650 Millionen behinderte Menschen, 80 Prozent von ihnen leben in sogenannten Schwellenländern; deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass wir in unserer Entwicklungsarbeit auch zukünftig auf diese Projekte sehr viel Wert legen und


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