BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 48

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dass es zu einer weiteren Stärkung der Rechte für Menschen mit Behinderungen kommt.

In Summe halte ich diese Gesetzesänderung für eine Weiterentwicklung und auch eine dadurch gegebene Stärkung des Behindertenbeirates sowie die Einführung des Monitoring-Ausschusses für sehr begrüßenswert. Diesem Monitoring-Ausschuss ge­hören neben den Vertretern der Behindertenorganisationen auch Vertreter von NGOs und Experten der Entwicklungszusammenarbeit an.

Die vorgeschlagene Änderung des Bundesbehindertengesetzes und die Ratifizierung des UN-Übereinkommens haben unsere vollste inhaltliche Zustimmung. Wir werden beiden Punkten selbstverständlich zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.10


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

 


11.10.31

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Frau Präsidentin! Die in diesem Gesetz festgelegte Ausweitung der Befugnisse des Bundesbehindertenbeirates sowie die Einsetzung eines Monitoring-Ausschusses werden im Allgemeinen nicht in Zweifel gezogen. Wir haben uns richtigerweise zur Umsetzung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet und müssen daher die entsprechenden Vorkehrungen treffen.

Ich glaube, das tun wir auch selbstverständlich und sehr gerne. Es ist nämlich recht und billig, wenn wir mithelfen, Menschen mit Behinderungen ihr unterschiedlich eingeschränktes Leben so gut wie möglich zu erleichtern. Ich glaube, es ist eine der wichtigsten Aufgaben des Gesetzgebers, Menschen mit Behinderungen ein Höchst­maß an Lebensqualität, ein Höchstmaß an Komfort und normalem Leben angedeihen zu lassen, damit sie ohne Unterschiede oder praktisch ohne Unterschiede leben können. Barrierefreiheit ist ein Aspekt von mehreren.

Es geht dabei aber auch um die Integration der Menschen mit Behinderungen, weil Arbeit und Beschäftigung ein Grundrecht des Menschen ist. Es ist mehr als nur Broterwerb, es ist auch Sinnerfüllung und wichtiger Lebensinhalt, auch für Menschen mit Behinderungen.

Österreichweit handelt es sich dabei um eine Gruppe von rund 100 000 Personen, die begünstigt behindert sind; wir sprechen dabei von einer Behinderung von mehr als 50 Prozent. Von diesen 100 000 Personen sind 72 Prozent erwerbstätig. In diesem Zusammenhang kommt natürlich der Schnittstelle, an der die Beschäftigung stattfindet, nämlich den Betrieben und Unternehmungen in Österreich eine ganz besondere Rolle zu.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass die Wirtschaftsvertretung, mit Präsident Dr. Leitl an der Spitze, sehr darum bemüht ist und dieses Thema zu einem zentralen Anliegen der Wirtschaftsvertretung gemacht hat. Ich kann auf mehrere Beispiele aus meinem Bundesland verweisen. Wir haben schon vor mehreren Jahren den Verein INTEGRATIO gegründet, mit dem AMS, mit Behindertenverbänden und mit der Wirt­schaftskammer. Dieser Verein dient als Anlaufstelle, Beratungsstelle und Förderstelle, er zeigt, wie man als Mensch mit Behinderung am schnellsten zu einem sinnvollen Arbeitsplatz und zu einer Beschäftigung kommen kann. Diese Initiativen sind, glaube ich, nicht nur zu loben, sondern auch zu fördern und weiterzubetreiben.

 


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