Wir können dabei – ich sage das ganz offen – nicht nur auf humanitäre Gründe und humanitäre Zwecke pochen, auf soziale Intentionen oder auf Chancengerechtigkeit, sondern es geht hier einfach auch um eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit, weil wir auf kein Talent verzichten können, auch auf kein Talent eines Menschen mit einer Behinderung. Diese Menschen sind oft noch viel engagierter und viel einsatzbereiter bei ihrer Beschäftigung und bei ihrer Arbeit! Ich habe das bei vielen Betriebsbesuchen auch in Oberösterreich kennen und schätzen gelernt.
Ich glaube, die Sensibilisierung von Unternehmen und Betrieben für die besonderen Bedürfnisse der Behinderten und von Menschen mit Behinderungen hat sich auch bereits zu einem zentralen Anliegen der Allgemeinheit entwickelt. Wir sollen nur etwas dafür tun, dass dieses Ziel noch besser erreicht werden kann. Ich glaube, da dürfen wir nicht erlahmen.
Ich glaube, dass diese Intentionen erfolgreich sind, weil jeder vierte Betriebskontakt positiv verläuft. Jedes vierte Ersuchen des Vereins INTEGRATIO ist erfolgreich, man kann Menschen mit Behinderungen unterbringen und ihnen einen sicheren Arbeitsplatz verschaffen. Jede dritte Begleitung eines Menschen mit Handicap führte zu einem neuen oder gesicherten Dienstverhältnis. In den vergangenen Jahren waren es in Oberösterreich mehr als 1 200 Menschen mit Behinderungen, die einen sicheren Arbeitsplatz und ein dauerhaftes Dienstverhältnis bekommen haben. Das ist gar nicht wenig; man muss sich das vor Augen führen.
Ich habe vorhin gesagt, man soll in den Bestrebungen fortfahren, auch das Terrain und das Bewusstsein der Betriebe und der Unternehmungen aufzubereiten, dass sie noch stärker davon überzeugt sind, Menschen mit Behinderungen aufzunehmen. Da ist die Abschaffung des Kündigungsschutzes eine zentrale Forderung. Der Kündigungsschutz erweist sich nach wie vor als Handicap für Menschen mit Behinderungen!
Denn natürlich überlegen es sich manche Unternehmer, wenn jemand sechs Monate beschäftigt ist, entsprechend ihrer Auftragslage. Wenn man eine Auftragsgarantie hat, kann man das machen; aber welches Unternehmen hat heute in der internationalen und nationalen Wirtschaft schon eine Auftragsgarantie? – Es wäre wünschenswert, dass es so wäre, auch für die anderen Beschäftigten. Aber ich glaube, es ist unfair, wenn man diesen Kündigungsschutz aufrechterhält, unfair insbesondere den Behinderten gegenüber, weil man ihnen Chancen nimmt!
Ich möchte hier keinem Kahlschlag von sozialen Rechten das Wort reden, darum geht es nicht, sondern es geht um mehr Chancen, um mehr faire Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess einzugliedern. Es haben mehrere Untersuchungen ergeben, dass manche Betriebe dieses Risiko, weil sie natürlich auch eine Verantwortung diesen Menschen gegenüber haben, nicht auf sich nehmen wollen.
Ein zweiter Vorteil wäre: Es gibt die sogenannte Einstellungspflicht für Betriebe mit mehr als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ich kenne einige Betriebe, die sagen: Ich bin gerne bereit, einen Menschen mit einer Behinderung aufzunehmen, das Tor steht offen, aber es gibt in der Umgebung niemanden, es gibt in dieser Region keinen, der einen Arbeitsplatz sucht! – Das Pendeln spielt ja bei einem Menschen mit Behinderung auch eine Rolle.
Da würde ich dafür eintreten, dass man diese Unternehmen von der Bezahlung dieses Betrages erlöst und sagt: Wenn es durch Jahre hindurch nicht möglich ist, einen Menschen mit Behinderung einzustellen, warum verlange ich dann von diesen Unternehmen die Ersatzzahlung entsprechend dem Behinderteneinstellungsgesetz? – Die Ausgleichstaxe ist damit gemeint.
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