BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 52

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Jetzt kommt es ständig zu Diskussionen mit den jeweiligen Architekten und Verant­wortlichen, damit barrierefreie Zugänge gefunden und als solche erhalten werden. Ich weiß, wie mühsam solche Diskussionen sind, halte diese Bemühungen aber für sehr wichtig, damit auch behinderte Menschen am – zwischen Anführungszeichen – „nor­malen“ Leben teilhaben können.

In diesem Zusammenhang ist es für uns sehr wichtig, dass in diesem Übereinkommen nicht nur die körperliche Behinderung allein berücksichtigt wird – sie gilt als Grundlage in diesem Übereinkommen –, sondern auch Mehrfachbehinderungen durch Sprache, Rasse und Geschlecht ausdrücklich angesprochen und berücksichtigt werden. Das soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass diese Menschen mit berücksichtigt werden.

Für uns stellt dieses Gesetz eine Grundlage dar. Tatsache ist aber, dass sowohl das Gesetz als auch das Übereinkommen nur dann funktionieren können, wenn wir alle unseren realen Teil dazu beitragen. Daher geben wir gerne unsere Zustimmung zu diesem Teil des Übereinkommens und zur Ratifizierung sowie zum Bundes­behin­dertengesetz. Gleichzeitig bekunden wir auch das aktive Wollen, dieses auch in der Realität umzusetzen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

11.29


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Edgar Mayer. – Bitte.

 


11.29.30

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Bei allen Diskussionen, die sich hier im Rahmen dieser Änderung des Bundesbehindertengesetzes und der damit verbundenen Umsetzung der UNO-Konvention bisher ergeben haben, dürfen wir, meine ich, auch den tatsächlichen Ansatz, um den es heute geht, nicht vergessen.

Wir machen mit der Umsetzung dieser Konvention einen wichtigen Schritt, um behinderten Menschen beziehungsweise Menschen mit Benachteiligungen, oder wie immer man sie nennen möchte, Herr Kollege Dönmez, das Leben zu erleichtern. Es gibt verschiedene Termini, um diese Menschen zu bezeichnen. Ich sage als Vertreter der Lebenshilfe Vorarlberg und als Obmann einer Lebenshilfe-Organisation ganz bewusst, dass wir mit diesen verschiedenen Bezeichnungen, unter Anführungszeichen, „leben“. Ich denke, wir stellen also sicher, dass behinderte Menschen den Zugang zu Grundrechten, zu Bürgerrechten und zu Menschenrechten sichergestellt bekommen.

Österreich – Herr Minister, das möchte ich auch erwähnen – hat sich bei diesem Thema sicher verdient gemacht und hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle. Es wurde für behinderte Menschen in den letzten Jahren sehr vieles zum Positiven verändert, obwohl wir, wie wir gehört haben, in einigen Bereichen noch Aufholbedarf haben. Insbesondere was die Barrierefreiheit betrifft – da kann ich sicher beipflichten –, wird oft noch ein Kampf gegen Windmühlen geführt.

Ich möchte deshalb bei dieser UNO-Konvention, die ich sehr begrüße, kurz auf Artikel 10, „Recht auf Leben“, eingehen, in dem das Grundrecht auf Leben für behinderte Menschen manifestiert ist:

„Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleich­berechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewähr­leisten.“

Das klingt sehr plausibel, obwohl wir in diesem Bereich momentan eine diskriminie­rende Diskussion haben, auf die ich kurz eingehen möchte. Vielen dürfte noch das


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