BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 124

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Zur Energieeffizienz wollte ich noch kurz sagen: Natürlich steht Energieeffizienz an erster Stelle, nur berücksichtigt gerade dieses Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz leider keine Effizienzkriterien, sprich: Man leitet eben dann die Wärme in ein Büro­gebäude, das einfach mit Energieeffizienz nichts „am Hut“ hat, weil es ohnehin mit der Fernwärme gut geheizt wird.

Unser Kritikpunkt ist im Prinzip, dass der Zuschuss für diese Fernwärme- und Fernkältenetze höher ist als der Zuschuss für ein Kraftwerk, das Ökostrom produziert. Das ist unserer Meinung nach nicht der richtige Weg.

Natürlich ist Abwärme sinnvoll zu nutzen. Es ist aber schon auch so, dass man, wenn man bei einem Kraftwerk neben dem Strom auch Abwärme produziert, dann weniger Strom produziert. Es ist also nicht so, dass die Fernwärme gar nichts kostet, aber es ist sicherlich sinnvoll, sie zu nutzen. Nur ist es meiner Meinung nach nicht sinnvoll, Fernwärmenetze stärker zu fördern als die Produktion von Ökostrom.

Und ganz kurz noch zum Marktpreis, weil immer davon die Rede war, es darf nicht zu viel kosten. – Die Einspeisetarife für Ökostrom, egal, in welchem Bereich, ob Wind, Photovoltaik, Geothermie, werden regelmäßig heruntergesetzt. Wenn Sie sich die Entwicklung des Marktpreises für Strom anschauen, und zwar für Normalstrom, werden Sie sehen, dieser hat sich zwischen 2003 und 2008 fast vervierfacht. Und wenn wir uns die Frage stellen: Was können sich unsere Kinder noch leisten, was können wir den nach uns folgenden Generationen zumuten?, kann die Antwort nur lauten, eben nicht auf diesen Marktpreis zu setzen, sondern auf gute und vernünftige Einspeisetarife, mit denen Ökostromanlagen überleben können. Auf die müssen wir setzen – und nicht auf fossile Energien! (Beifall bei den Grünen.)

16.23


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Perhab. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.23.53

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß zwar nicht, was da geschäftsord­nungsmäßig gesehen in der Wortmeldung der Kollegin Kerschbaum jetzt eine tat­sächliche Berichtigung war. Ich weiß nicht, wen Sie berichtigt haben: Ihre Vorredner? Oder was war das? (Bundesrätin Kerschbaum: Nein, das war ein Scherz! Es war eine zweite Wortmeldung!) – Eine zweite Wortmeldung, ach so! Dann habe ich das falsch verstanden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zur Novelle des Ökostrom­geset­zes. Ich glaube, wir haben es das dritte Mal auf der Tagesordnung. Es sind auch wirklich fast alle Argumente und auch Nicht-Argumente diskutiert worden, und ich denke, es ist höchst an der Zeit, dass wir zu einer Beschlussfassung kommen.

Ich darf vielleicht daran erinnern, um welche Eckpunkte es eigentlich bei dieser Geset­zesnovelle geht und warum wir glauben, dass das ein Fortschritt und kein Rückschritt ist, sondern, im Gegenteil, auch für die österreichische Energiewirtschaft von beson­derer Bedeutung ist.

Die Kritik der Grünen daran ist nichts Neues und ist für uns teilweise auch nicht nachvollziehbar. Frau Kollegin! Ich kenne keine andere Wirtschaftsbranche, die sich 20 Jahre Planungssicherheit zuschanzen kann. 13 Jahre sind es hier, und wir wären froh in anderen Wirtschaftszweigen der österreichischen Volkswirtschaft, wenn wir Fünf-, Zehnjahrespläne für Einspeisetarife hätten und solche Dinge. Ich glaube, 13 Jahre sind ein guter Kompromiss, und damit können auch zukünftige Investoren


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