materiellen Vorschriften betreffend intermediärverwahrte Wertpapiere erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.
Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit meinen besten Grüßen“
„BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE
ANGELEGENHEITEN
BMeiA-AT.8.19.07/0023-I.2/2008
Diplomatische Konferenz über
die materiellen Vorschriften betreffend
intermediärverwahrte Wertpapiere; Genf, 1.-13. September 2008;
Verhandlungen
Vortrag an den Ministerrat
Von voraussichtlich 1. bis 13. September 2008 findet in Genf eine Diplomatische Konferenz zur Verhandlung und Annahme eines Übereinkommens über die materiellen Vorschriften betreffend intermediärverwahrte Wertpapiere statt. Ein von UNIDROIT (Internationales Institut für die Vereinheitlichung des Zivilrechts) eingesetztes Komitee nationaler Expertinnen hat in vier Arbeitssitzungen einen Übereinkommensentwurf ausgearbeitet, der auf der diplomatischen Konferenz verabschiedet werden soll.
Der immer bedeutender werdende grenzüberschreitende Wertpapierhandel erfordert eine klare, sichere und international möglichst einheitliche rechtliche Grundlage für die Übertragung und den Erwerb von Wertpapieren, die sich nicht beim Investor befinden, sondern bei einem Zentralverwahrer verwahrt werden und auf Depotkonten der Investoren, die von Intermediären (in der Regel Banken) geführt werden, verbucht sind, sowie die Besicherung durch solche Wertpapiere jeweils durch bloße Buchung.
Es ist in Aussicht genommen, eine Delegation mit folgender Zusammensetzung zu entsenden:
Richterin Mag. Ingrid Tscherner, Bundesministerium für Justiz, Delegationsleiterin
Rechtsanwalt Dr. Peter Pöch , Syndikus der Österreichischen Kontrollbank, Stellvertretender Delegationsleiter
Das geplante Überkommen wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter haben und daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.
Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Aufnahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.
Im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz stelle ich den
Antrag,
die Bundesregierung wolle dem Herrn Bundespräsidenten vorschlagen, die Mitglieder der österreichischen Delegation in der oben angeführten Zusammensetzung zur Teilnahme an den Beratungen und Beschlussfassungen der Diplomatischen Konferenz über die materiellen Vorschriften betreffend intermediärverwahrte Wertpapiere sowie die Leiterin der österreichischen Delegation, Mag. Ingrid Tscherner, und im Fall ihrer Verhinderung den stellvertretenden Leiter der österreichischen Delegation, Dr. Peter
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite