BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 34

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Fehler verhindern und einen Doppelbeschluss, der eigentlich zu vermeiden ist, nicht zustande kommen lassen.

Auch der Tagesordnungspunkt 5, nämlich die Erhöhung der Unfallrenten, wird unsere Zustimmung finden, weil unser Ansatz jener ist, dass auch für diese Unfallrenten­bezieher, ebenso wie für die Pensionsempfänger, mit 1. November 2008 eine An­passung erfolgen soll, damit keine Schlechterstellung erfolgt und damit sichergestellt ist, dass wir beide Leistungsbezieher mit ins Boot genommen haben. – Danke. (Beifall der Bundesrätin Mühlwerth.)

10.26


Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Buchinger das Wort. – Bitte.

 


10.26.57

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren im Hohen Haus! Liebe Kolle­ginnen auf der Regierungsbank! Herr Bundesrat Dönmez hat – vielleicht in Verkennung der Tagesordnung – eine Anfrage an den Bundesminister gestellt, die mit der Tages­ordnung nichts zu tun hat, auch nicht mit der Erhöhung der Pensionen. Ich glaube auch, dass sich niemand von den Kolleginnen und Kollegen hier ausgekannt hat bei dem, was er gesagt hat beziehungsweise gemeint hat. Ich denke, man soll trotzdem jede Möglichkeit nutzen, aufklärend tätig zu sein. Ich möchte das tun.

Das Problem, das er angesprochen hat, ist, dass die Oberösterreichische Landes­regierung aufgrund einer telefonischen Information der Steirischen Landesregierung über eine vermeintliche mündliche Auskunft des Sozialministeriums alle Hinter­bliebenen nach Opfern in Oberösterreich angeschrieben hat, dass nunmehr die Hinter­bliebeneneigenschaft als Waise nicht – wie überall sonst – mit dem 24. Lebensjahr endet, sondern auch darüber hinaus dauern kann.

Das war voreilig und inhaltlich falsch. Und aufgrund dieser voreiligen und inhaltlich falschen Aufforderung sind 29 Begehren eingelangt, wo dann natürlich vom Sozial­ministerium aufgeklärt werden musste, dass die Waiseneigenschaft, die Hinterbliebe­neneigenschaft in allen entsprechenden Sozialgesetzen mit dem 24. Lebensjahr endet. Es handelt sich also nicht um die Opfer selbst, sondern um Kinder, Waise, die jetzt vielleicht 40, 50, 60 Jahre alt sind und für die der bestehende Rechtszustand weiter gilt.

Lassen Sie mich aber zum eigentlichen Inhalt der Debatte Stellung nehmen und mit der Langzeitversichertenregelung, vulgo Hacklerregelung, beginnen. Ich freue mich aufrichtig, dass es dieser Regierung in dieser nunmehr auslaufenden Legislaturperiode gelungen ist, zwei Mal diese Langzeitversichertenregelung zu verlängern: zum Ersten im Sommer 2007 bis Ende 2010, nunmehr – wenn der Bundesrat heute zustimmt, vielleicht auch einstimmig – bis Ende 2013.

Da darf ich schon darauf hinweisen: Gäbe es nicht diese sozialdemokratisch geführte Bundesregierung, gäbe es nicht diese Mehrheiten im Parlament, in den beiden Hohen Häusern, dann könnte in Österreich bereits heute niemand mit 45 Beitragsjahren zum 60. Lebensjahr abschlagsfrei in Pension gehen!

Das ist gelungen, und ich bedanke mich bei allen Kräften, die hier über die Partei­grenzen hinweg an dieser Lösung mitgewirkt haben, weil es eine gerechte Lösung für die Menschen ist. Warum? – Sie ist deswegen gerecht, weil ältere Beschäftigte, über 60-Jährige, heute auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie Beschäftigung suchen, de facto keine Chance haben und in vielen Unternehmen auch bereits 50-, 55-Jährige mit massiven Abbauprogrammen aus der Beschäftigung gedrängt werden.

 


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