BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 35

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Solange das so ist, werden und dürfen wir in unserer Verantwortung für die Bür­gerinnen und Bürger nicht zulassen, dass für Menschen, die 45 Jahre gearbeitet haben, wenn sie dann arbeitslos sind, die Alternative ist: Arbeitslosengeld, Notstands­hilfe oder Sozialhilfe. Das haben sich diese Menschen nicht verdient, daher ist die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung auch richtig und gerecht. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Wolfinger.)

Ich freue mich, dass zwei wichtige inhaltliche Verbesserungen über die Verlängerung der Langzeitversichertenregelung heute zur Abstimmung stehen – die insbesondere wirklich den Begriff „Hacklerregelung“ auch rechtfertigen, weil es hier um Gleich­stellung von Arbeitern und Arbeiterinnen geht –, nämlich die Einbeziehung von Kran­kenstandszeiten in die Beitragszeiten und auch die Anerkennung von Ausübungs­ersatz­zeiten. (Vizepräsidentin Mag. Neuwirth übernimmt den Vorsitz.)

Worum handelt es sich hier? – Es handelt sich dabei darum, dass heute Arbeiter, Arbeiterinnen einen zeitlich geringeren Entgeltfortzahlungsanspruch haben und daher bei Arbeitsunfähigkeit, bei längeren Krankenständen aus den Beitragszeiten für die Langzeitversichertenregelung herausfallen, oder, bei den Ausübungsersatzzeiten, dass Menschen, die in ihrer Jugend in der Landwirtschaft oder in Gewerbebetrieben gearbeitet haben, wobei es damals aber nicht möglich war, sie sozialver­sicherungs­rechtlich anzumelden, dann um diese Jahre „sterben“, auch wenn sie in der Folge viele Jahrzehnte gut gearbeitet haben. Sie beseitigen dieses Unrecht heute mit Ihrem Beschluss, und da gibt es auch wenig Differenzen zwischen den Parteien.

Ich darf dem geschätzten Bundesrat Mayer hier recht geben. Die Differenz besteht in zwei Punkten: Das eine ist die Auslauf- oder Ausschleifregelung, und das Zweite ist, ob hier bei den Ausübungsersatzzeiten eine Nachkaufsmöglichkeit geboten werden soll oder ob diese gleich ohne Weiteres als Beitragszeiten bewertet werden sollen.

Wir sind nach reiflicher Diskussion, auch mit den Sozialpartnern, zu dem Entschluss gekommen, nicht nachzukaufen, sondern hier gleich ohne Weiteres eine Anerkennung als Beitragszeiten vorzunehmen. Warum? – Aus Gründen der Verwaltungsökonomie. Hier handelt es sich ja im Regelfall um wenige Monate, mit einem durchschnittlichen Nachkaufsvolumen von 10, 20, 30, 40 €. Und da wäre der Verwaltungsaufwand größer als die Anerkennung dieser Leistung in der Jugend. Daher sollte diese Differenz hier keine große Rolle spielen.

Bei der Ausschleifregelung teile ich auch die Meinung von Herrn Bundesrat Mayer inhaltlich, denn wenn wir die Ausschleifregelung nach dem ÖVP-Vorschlag be­schließen würden, dann wäre das doch ein Signal dahin gehend, dass diese Langzeitversichertenregelung ab 2014 ausläuft.

Dieses Signal wäre aber verfrüht, denn, meine sehr geschätzten Damen und Herren im Hohen Haus, wenn sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht bessert, dann wäre ein Auslaufen der Langzeitversichertenregelung 2014 genauso ungerecht wie ein Auslaufen 2011. Daher: Beschließen Sie diese Verlängerung! Und wir sollten uns alle Möglichkeiten offen halten, in der kommenden Legislaturperiode auch eine weitere Verlängerung nach 2013 zu beschließen – wohl wissend, dass das abgestimmt werden muss mit der Schwerarbeiterregelung, mit der Regelung der Invaliditäts- und Berufs­unfähigkeitspension, mit der Regelung der Korridorpension, weil es hier tatsächlich Ungereimtheiten gibt, die in einem größeren Paket in der nächsten Legislaturperiode auch beseitigt werden sollen. Ich bin zuversichtlich – „fürchtet euch nicht!“ –, dass das die kommende Regierung, welcher Couleur auch immer, gut erledigen wird.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Einige kurze Sätze zur Pensions­erhöhung: Das, was hier Regierung und Parlament in Bezug auf die Erhöhung der Pensionen für die Aufbaugeneration beschließen, ist wirklich europaweit vorbildlich! Da


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite