BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 52

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und weitere Ge­setze geändert werden.

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesrätinnen und Bundesräte Mag. Klug, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag der Bundesrätinnen und Bundesräte Ludwig Bieringer, Kolleginnen und Kollegen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Sep­tember 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferver­sorgungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Sep­tember 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und ein weiteres Gesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nommen.

11.46.446. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (900/A sowie 8026/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesord­nung. – Ich verabschiede den Herrn Bundesminister. (Bundesminister Dr. Buchinger verlässt den Sitzungssaal.)

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. Ich bitte um den Bericht.

 


11.47.00

Berichterstatter Ferdinand Tiefnig: Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Beschluss des Nationalrates vom 25. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme gleich zum Antrag.

 


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