BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 64

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Lieferung von Kunstgegenständen darf hingegen nicht generell ermäßigt werden, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Durch den im Antrag gewählten weiten (Ober-)Begriff „Arzneimittel“ – ohne diesen bestimmter zu definieren – unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nicht nur für Menschen bestimmte Medikamente, sondern auch jene für Tiere (siehe Z 3 des Anhangs III der MwSt-RL: „3. Arzneimittel, die üblicherweise für die Gesundheits­vor­sorge, die Verhütung von Krankheiten und für ärztliche und tierärztliche Behandlungen verwendet werden, einschließlich ...“).

Möglicherweise wurde diese unpräzise Formulierung bewusst gewählt, da im Initiativantrag 893/A der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, der aber in der Nationalratssitzung vom 24. September keine Mehrheit fand, explizit nur „Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes für die Anwendung am oder im menschlichen Körper“ verwendet wird.

Die Erweiterung der Umsatzsteuerreduktion auf Tierarzneimittel ist überschießend, hat keinen Bezug zur aktuellen Teuerungsdebatte und ist daher abzulehnen.

Darüber hinaus ist mit den Finanzausgleichpartnern ein Einvernehmen über einen Ausgleich der erwarteten Mindereinnahmen aus der Senkung der Umsatzsteuer für die Länder in Höhe von 77,1 Mio. und bei den Gemeinden in Höhe von 38,5 Mio. zu erzielen.

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In dieser Frage das Einvernehmen zu erzielen, sollte wohl auch ein Anliegen einer Länderkammer sein. Aus diesem Grund unser bereits gestellter Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates einen Einspruch, und zwar einen wirklich begründeten Einspruch, zu erheben. (Beifall bei der ÖVP.)

12.31


Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.

 


12.31.51

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorab Kollegen Bieringer gratulieren, der hier heute eine umfassende Er­klärung für eine soziale Politik sowie ein Bekenntnis zur Realwirtschaft abgelegt hat. – Das, Kollege Bieringer, hat mich persönlich bewegt und eingenommen, denn da sieht man: Da spricht ein Bürgermeister, dem die Bürgerinnen und Bürger vor Ort gesagt haben, wo die Probleme wirklich liegen.

Dazu, wie mein Vorredner Himmer das Thema Senkung der Mehrwertsteuer auf Medi­kamente angesprochen hat: Da möchte ich die Kirche wieder ins Dorf holen und sagen: 2,9 Milliarden € ... (Bundesrat Schennach: Wie viele Kirchen werden denn heute noch ins Dorf geholt! So viele Kirchen gibt es ja gar nicht, wie da hin und her geschoben werden! Und überhaupt: Warum wird eigentlich nicht auch einmal eine Moschee ins Dorf geholt?) 2,9 Milliarden € sind die Kosten, die aktuell von den Sozial­versicherungsträgern für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Medikamen­ten aufzubringen sind. – Ich meine daher, dass es ein ganz richtiger Schritt war, da Konsequenzen zu ziehen. (Vizepräsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Hinweisen darf ich darauf, dass das übrigens auch eine langjährige Forderung von Teilen der ÖVP-Fraktion, des ÖAAB, war, eine Forderung, die immer wieder gestellt wurde – deshalb bin ich ein bisschen verwundert, dass sich Kollege Mayer als FCG-ler


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