BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 76

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feindlicher bürokratischer Moloch, dabei geht es hier um die Absicherung im Krank­heitsfall, um die Finanzierung unseres Gesundheitssystems! Wir haben dank der selbstverwaltenden Krankenversicherung eines der besten und sichersten, aber auch billigsten Gesundheitssysteme der Welt. Ich denke, das sollte man sich vergegen­wär­tigen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mitterer. – Bundesrat Preineder: Billig für wen? – Bundesrat Mag. Klug: Na für die Versicherten!) – Für den Bürger, für den Steuerzahler, auch für dich. Vergleichen Sie einmal mit dem amerikanischen System!

Das selbstverwaltende staatliche Krankenversicherungssystem ist der Garant für unser im Vergleich weltweit wirklich gut funktionierendes Gesundheitssystem. Wir sollten uns bemühen, aus den tagespolitischen Differenzen heraus diese Finanzierung des Gesund­heitssystems außer Streit zu stellen.

Nun zur Ausgangslage: Ich möchte in Erinnerung rufen, dass im Frühjahr des heurigen Jahres die Sozialpartner ein Konzept zur Kassensanierung vorgelegt haben. Fälsch­licherweise wurde das als „Gesundheitsreform“ bezeichnet – was es nicht war. Die Bundesregierung hat in einer Regierungsvorlage dieses Konzept übernommen und ist letztlich auch an der Nichteinigung darüber gescheitert.

Damit kommen wir zum Thema Senkung der Umsatzsteuer auf Medikamente. Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungsvorlage zur Kassensanierung ein Finanzie­rungspaket in der Höhe von 1,5 Milliarden € zur Entlastung der Krankenkassen geschnürt. Teil dieses Pakets war die Eins-zu-eins-Abgeltung der nicht abziehbaren Vorsteuer an die Sozialversicherungsträger. Leider wurde diese Vorlage nicht mehr beschlossen, wie erwähnt. Nunmehr soll die Senkung der Umsatzsteuer auf Arznei­mittel den Kassen eine Teilentlastung bringen.

Die Maßnahme bewirkt eine Verbesserung der finanziellen Situation der Kranken­kassen, da diese bisher zirka 130 Millionen € mehr an Mehrwertsteuer bezahlt haben, als ihnen vom Bund refundiert wurden. Die pauschale Refundierung der Mehrwert­steuer bleibt unverändert, wodurch die Krankenversicherungsträger in Zukunft etwa 120 Millionen € mehr refundiert bekommen, als sie an Mehrwertsteuer für Medika­mente bezahlen. Sie werden somit um insgesamt 250 Millionen € pro Jahr entlastet. Die Pauschalrefundierung basiert auf einer Verordnungsermächtigung im Finanz- und Gesundheitsministerium. Es wird in Zukunft darauf zu achten sein, dass diese Refundierung aufrecht bleibt.

Bei dieser Gelegenheit muss einmal mit dem politischen Märchen oder mit der Lüge aufgeräumt werden, dass es gut und schlecht wirtschaftende Kassen gäbe – dement­sprechend falsch fallen die Rezepte aus. Wenn man nämlich genau hinschaut und sachlich bleibt, bemerkt man, dass es demographische, regionale Unterschiede gibt. Tüchtiges Management mit Optimierungsmethoden kann im Promillebereich etwas bewirken. Wenn ich zur Entzauberung dieses Märchens einige Tatsachen beschreibe und die Realität entgegenhalte, dann ist der Rechnungshof eine sehr unverdächtige Instanz, von der ich hoffe, dass Sie sie akzeptieren können.

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht vom Februar 2008 in einem Vergleich der Wiener Gebietskrankenkasse mit der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt – ich zitiere –: „Die gesetzlichen Regelungen, die zu einer erheblichen Belastung der KV-Träger führten, sollten evaluiert werden.“ – Es sind nämlich die Maßnahmen der Politik der letzten Bundesregierungen, die letztendlich dazu geführt haben, dass die Kassen in ein Defizit geschlittert sind.

Wenn man jetzt ein politisches Geschäft daraus machen möchte, dann ist das eindeutig und leicht durchschaubar.

 


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