BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 77

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Insgesamt werden zu den vom Rechnungshof untersuchten Auswirkungen gesetzliche Maßnahmen vorgeschlagen, die für die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse 71,7 Millionen und für die Wiener Gebietskrankenkasse 107,1 Millionen bringen würden.

Ich zitiere die Auswirkungen der gesetzlichen Maßnahmen – ein Beispiel –: Seit 1997 sind die Gebietskrankenkassen nicht mehr vorsteuerabzugsfähig. – Zitatende. Das ist nämlich der Punkt um den es geht, Kollege Perhab.

Die Ausgleichszahlungen vom Bund decken nicht den gesamten Verlust. Das macht für die Wiener Gebietskrankenkasse 19,6 Millionen € im Jahr aus und für die Ober­österreichische Gebietskrankenkasse 8,2 Millionen €.

Mindereinnahmen aufgrund der Neuregelung der Krankenversicherung der Arbeits­losen: Oberösterreich: 29,3 Millionen €; Wien: 41,6 Millionen € an Verlust. Der Wochengeldaufwand wird zu 70 Prozent vom Familienlastenausgleichsfonds ersetzt, der Rest bleibt als Belastung bei den Krankenkassen. Auswirkungen: Oberösterreich: 15,5 Millionen €, Wien: 26,7 Millionen €.

Neuregelung im Spitalsbereich: 10 Millionen und 12 Millionen. Herauslösen der Gruppe der Vertragsbediensteten aus den Gebietskrankenkassen: Oberösterreich: 8 Mil­lionen €; Wien: 7 Millionen €. In Summe: 71,7 Millionen € im Jahr bezogen auf die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse und 107 Millionen € bezogen auf die Wiener Gebietskrankenkasse. – Soweit der Bericht des Rechnungshofes. Wobei es aus sozialdemokratischer Sicht höchst unwahrscheinlich ist, dass dieser hier einseitig Gutachten abgegeben haben könnte.

Zusammengefasst heißt das: Ein klügeres, geschickteres, professionelleres Manage­ment könnte einen Sanierungsbeitrag lediglich im Promillebereich liefern – aber auch dieser muss ausgenützt werden, das ist völlig klar. Es muss für die Deckung der vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen gesorgt werden. Die Absenkung der Um­satzsteuer ist ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt – mit der Forderung verbunden, dass zur Gänze die Rückerstattung der Mehrwertsteuer folgen muss. Darüber hinaus werden viele Menschen direkt davon betroffen sein, nämlich die, die auf Heilbehelfe und rezeptfreie Medikamente angewiesen sind. Vor allem ältere Menschen und Familien, die sozial schwachen Gruppen, werden darüber hinaus entlastet.

Alles, was hier diskutiert wurde, sind eigentlich Nebenfragen. Die Kernfrage ist soziale Entlastung, die finanzielle Entlastung der sozial schwachen Gruppen, der Familien und der Gebietskrankenkassen. Alles in allem viele wichtige und gute Gründe, um die Maßnahme, nämlich die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, als kluge und richtige Maßnahme zu begrüßen und sich darüber zu freuen. Ich bitte um Beschlussfassung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.24


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Kerschbaum. – Bitte.

 


13.24.57

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Nochmals für das Protokoll: Kerschbaum, Grüne.

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich musste jetzt, nach deinen Aus­führungen, Kollege Preineder, noch einmal herauskommen, weil es mir zutiefst zuwider wäre, wenn unsere Ablehnung dieser Vorlage jetzt mit dem, was du gesagt hast, in diesem Punkt übereinstimmen würde. Es hat sich nämlich so angehört, als würdest du meinen, man müsste jetzt die Krankenkassen zuerst ein bisschen „kranksparen“ und


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