BundesratStenographisches Protokoll760. Sitzung / Seite 95

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Ich spreche jetzt bewusst die steirischen Bundesrätinnen und Bundesräte an. Ich hoffe, Sie alle haben die persönlich adressierten Stellungnahmen unserer Rektoren erhalten, Herr Kollege Erlitz, und zwar der Rektoren der Universität Graz, der TU Graz und der Medizinischen Universität Graz. Diese Stellungnahmen sind alle an uns ergangen, und aus diesen geht klar hervor, dass der Grazer Universitätsstandort wirklich vor massiven Problemen stehen würde. Der Rektor der Technischen Universität Graz Dr. Hans Sünkel bezeichnet diese Maßnahmen sogar als „Schubumkehr“ für die bis jetzt so erfolgreiche Technische Universität Graz. Ich meine – und ich erinnere Sie daran –, dass wir hier auch die Interessen unseres Landes zu vertreten haben.

Lassen Sie mich kurz auf die immer wieder zitierte Akademikerquote eingehen, die in Österreich zu niedrig wäre. Ich finde, die Studienbeiträge dafür verantwortlich zu machen geht eher nach hinten los, denn die Studienbeiträge haben eher geholfen, die Akademikerquote zu steigern, denn es gibt, wie gesagt, mehr Studienanfänger. Dazu kommt noch, dass die Studierenden seit Einführung der Studiengebühr mit ihrem Studium schneller fertig werden. Die Durchschnittsstudiendauer hat sich von 14 auf 12 Semester verringert. Außerdem ist die Erfolgsquote gestiegen, und zwar von 65 auf 71 Prozent. – So viel zum Inhaltlichen.

Nun möchte ich zu den formalen Dingen kommen. – Das Zustandekommen dieses Gesetzes ist eine undurchdachte Husch-Pfusch-Aktion. Es wurden wesentliche Stellungnahmen nicht eingeholt, es wurden wesentliche Beratungen nicht gemacht. Dazu darf ich aus dem Ausschuss den Experten des Ministeriums zitieren – das sind nicht meine Worte –: Vieles passt vorne und hinten nicht zusammen. Die Leute, die wirklich etwas davon verstehen, wurden nicht gefragt.

Aus all diesen Gründen bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Antrag

der Bundesräte Barbara Eibinger, Kolleginnen und Kollegen

Der Bundesrat wolle beschließen:

Gemäß § 43 Abs. 1 BR-GO wird gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), das Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungs­ge­setz 1992) geändert werden (890/A sowie 8017/BR d.B.), aus folgenden Gründen Einspruch erhoben:

Begründung

Die Abschaffung der Studienbeiträge sowie die weitgehende Abschaffung der Zugangs­beschränkungen in ausgewählten Fächern stellen die einzelnen Universitäts­standorte in den Bundesländern vor massive strukturelle Probleme. Abgesehen von den einzelnen Einnahmenausfällen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Universitäten einerseits gegenüber den Fachhochschulen, andererseits gegenüber anderen Ländern massiv gefährdet, da Österreich das einzige Land im Bologna-System sein wird, das weder Studienbeiträge einhebt noch Zugangsbeschränkungen vorsieht.

Allein für das Jahr 2009 führt die Abschaffung der Studienbeiträge für die Universitäten zu einem Einnahmenausfall von rund 160 Millionen €. Der in Aussicht genommene Kostenersatz durch den Bund wird den Steuerzahler für die Leistungsvereinbarungs-


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